schnippewippe
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Teldafax: Vorsicht bei Umstellung auf Überweisung
Getreu seinem Werbespruch "Wechseln is'n Klax..." hat Teldafax seinen Strom- und Gaskunden mitgeteilt, dass das verein*barte Lastschrifteinzugsverfahren beendet werde: Kunden sollen die fäl*ligen Beträge stattdessen fortan selbst überweisen. Während Teldafax die Vierteljahreszahler bei gleichen Preisen auf monatliche Zahlungsweise umstellt, gilt für Jahreszahler besonde*re Vorsicht: Wird der Jahresbetrag nämlich nicht komplett im Voraus, sondern monatlich überwiesen, ist dann eine Einstufung in einen ungünstigeren Tarif die Folge. Wer mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann den Vertrag nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW kündi*gen.
Einfache Rückbuchungsmöglichkeit geht verloren
Das Verfahren beim ursprünglichen Lastschrifteinzug und der jetzt geforderten Überweisung unterscheidet sich erheblich: Haben Kunden gegenüber Teldafax einen Anspruch auf Rückzahlung – etwa aufgrund eines Widerrufs oder einer Kündigung des Vertrags – können sie per Lastschrift eingezogene Beträge bis zu sechs Wochen nach Rech*nungsabschluss von ihrer Bank kostenlos zurückbuchen lassen. Anders bei einer Überweisung: Zahlt der Anbieter nicht freiwillig zurück, muss der Kunde den Rechtsweg beschreiten............weiter im link