Mega-Downloads.net

schnippewippe

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Ist zwar schon ein paar Wochen alt , aber diesen Bericht finde ich interessant.
Vor allen was die Banken von Mega-Downloads angeht.

HERFORD: Im Netz der Internet-Abzocker | Neue Westfälische - Neue Westfälische - OWL
Nach Informationen der Neuen Westfälischen gehen die Ermittler in Hannover dem Verdacht nach, dass die Zahler die Internetseite "Megadownloads" nicht einmal aufgerufen haben. Stattdessen, so vermuten die Ermittler, wurden einfach tausende Adressen von Händlern gekauft und dann Mahnungen verschickt. Die Spekulation: Schon ein geringer Prozentsatz von Zahlern bringt hohe Gewinne.
Internetabonnements – Die vermeintlichen „Gratisdienste“
 
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schnippewippe

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Konto von Proinkasso gepfändet

Konto von Proinkasso gepfändet

Nachdem Proinkasso nun auch Forderungen für das Abzockprojekt Mega-Downloads.net eintrieb, wurde das Konto von der Staatsanwaltschaft gepfändet, wie der Hessische Rundfunk berichtet........mehr im link.
Weiter ist zu lesen.


Wer die Forderungen von Proinkasso bzgl. Mega-Downloads.net nicht, oder erst nach Kontokündigung durch die Bank zahlte, hat Glück gehabt. Alle anderen sollten sich an die Anweisungen des Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf halten, um ihr Geld zurückzufordern:


Hierfür muss man sich zunächst schriftlich an das Inkassobüro wenden und eine Frist setzen, bis wann das Geld zurückgezahlt werden soll. Wenn dann nichts passiert, sollte "man sich an einen Anwalt wenden, der wird dann relativ zügig eine Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen auf Rückzahlung des gezahlten Betrages zuzüglich etwaiger Kosten und Verzugszinsen", rät der Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf.
 
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schnippewippe

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Megapreis.at Frank Babenhauserheide

Babenhauserheide macht mal wieder was Neues.???
Der An- und Verkauf von Waren aller Art und das Betreiben eines Internetportals.
Ich wollte mir das mal im Internet ansehen. Konnte aber Nichts finden. :)
.
. und kurz, nachdem ich hier über die neue Homepage berichtete, war sie auch schon wieder vom Netz. Zufall? Ehr nicht. Immerhin liest München, Wien, Vlotho ausgiebig mit. Übrigens auch schon die Österreichische Wirtschaftskammer, deutsche Verbraucherschutzzentralen und spätestens jetzt auch die österreichische Reisl GmbH & Co. KG, welche unter der Domain megapreis.at - Herzlich willkommen in unserem Online-Store einen Onlineshop betreibt.. .....link
Jetzt frage ich mich , warum haben die es wieder vom Netz genommen wenn alles damit ok. war. :confused: :mad:

Megapreis.at und Megapreis.AG - soll hier bewusst seitens der Abzocker um Babenhauserheide Verwechselungen der Domainendungen provoziert werden oder gehören gar beide "Megapreis"-Unternehmen zusammen?
 
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M@tze

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hi,
ich habe mich anscheinend aus versehen vor etwa einem jahr bei Mega-Downloads.net angemeldet. am 6.11.2008 kam eine rechnung über 96 euro. am 21.11.2008 kam dann eine mahnung. ich habe mich daraufhin in verbindung gesetzt und erklärt es war nicht beabsichtigt und angefordert mein konto zu kündigen. ich habe damals leider die 96 euro für das erste jahr überwiesen. leider kam heute wieder eine rechnung über 96 euro für ein jahr. ich fragte mich wieso, dann bin ich darauf gekommen dass es eine mindestlaufzeit von 2 jahren gibt. kann ich da noch was dran drehen oder muss ich jetzt leider doch noch das 2. jahr bezahlen?
 

schnippewippe

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Lese dir mal das was im Link steht durch.

Da findest du auch diesen Absatz.
Verbraucherzentrale

14. Laut AGB soll der Vertrag zwei Jahre laufen. Die erste Jahresrate habe ich gezahlt. Muss ich jetzt auch die zweite Jahresrate zahlen?

Inzwischen tauchen immer häufiger die Fälle auf, bei denen die Betroffenen die erste Jahresrate aufgrund der Einschüchterungen gezahlt haben und nun aufgefordert werden, auch die zweite Jahresrate zu zahlen. Schließlich hätten sie durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt. Das ist rechtlich so allerdings nicht haltbar. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit gezahlt hat. Im Gegenteil: In solchen Fällen leistet man ohne Rechtsgrund und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen. Die Rückforderung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld gezahlt hat. Die Zahlung der zweiten Rate kann man aber in jedem Fall verweigern.
Da wir dieses Thema hier schon haben, hier der link zu der Seite .

So wie die Lage heute ist,ist man in den Foren der Meinung ,man sollte auch hier nicht reagieren.
Die Betreiber trauen sich nicht vor Gericht, allen Drohungen zum Trotz.

Wer sich aber trotzdem wehren möchte , findet bei dem Link zur Verbraucherzentrale einen Musterbrief.
 
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M@tze

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das ist sehr gut :) danke
kann ich einfach diesen absatz in einer email an megadownloads schicken oder sollte ich da etwas anderes schreiben?
 

schnippewippe

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Wenn du schreiben möchtest ,würde ich den untersten Brief in meinen link von der Verbraucherzentrale nehmen und passend machen.
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit gezahlt hat. Im Gegenteil: In solchen Fällen leistet man ohne Rechtsgrund und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen.
Mehr würde ich aus dem Zitat in meinen vorigen Post nicht mit rein schreiben.
 

schnippewippe

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Ach du liebe Zeit :mad:

320 Landingpages von mega-downloads.net:
Hier sind sie nun, die 320 Landingpages, über die Internetuser in die Abofalle von Megadownloads tappen:

Liste
 

M@tze

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das kam als antwort:
---------------------------------------------------------
Sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihre E-Mail erhalten und beziehen uns auf dieses.

Am 14.10.2008 haben Sie sich auf www.mega-downloads.net- Getestete Software angemeldet und dadurch einen Vertrag mit uns abgeschlossen, dessen Mindestvertragslaufzeit 24 Monate beträgt.
Bitte betrachten Sie hierzu die Nutzungsbedingungen unter http://www.mega-downloads.net/agb - Getestete Software.

Durch die Begleichung (am 03.12.2008) des geforderten Betrags haben Sie Ihre unwiderrufliche Willenserklärung zu dem Vertrag abgegeben aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich den Vertrag zu stornieren.
----------------------------------------------------------

soll ich nochmal etwas antworten oder es einfach ignorieren?
 
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schnippewippe

New member
soll ich nochmal etwas antworten oder es einfach ignorieren?
Kommt darauf an wie oft du so eine Antwort bekommen willst.
Denn ich schätze du wirst immer wieder die gleiche Antwort bekommen. :mad: Sie wollen ja das Geld haben.

Was Du noch machen kannst? Alles ausdrucken und ab damit zur Polizei.
Denn die Staatsanwalt wird nur bei öffentlichen- Iinteresse tätig . Liegen zu wenig Anzeigen vor ,wird sie nicht tätig.
 
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schnippewippe

New member
Schaue dir doch mal das Video an. http://www.echte-abzocke.de/1151-post1.html Seit 2006 ziehen die den Mist durch und bis heute ging es noch nie mit einen Kunden vor Gericht ! Sie wissen ja , dass es nicht rechtens ist wie sie die Kunden über den Tisch ziehen.
Ob du noch einmal schreibst oder auch nicht spielt keine Rolle. Sie werden so oder so versuchen dich mit Drohungen klein zu bekommen. Was leider auch bei vielen Kunden der Fall ist und sie bezahlen dann.
Wenn du dich besser fühlst ,kannst du dein Schreiben ja noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Aber ändern wird das auch nichts. Auch da wirst du weiterhin Nachrichten bekommen.

Schau mal hier 2008 Polizei warnt vor Downloads bei Mega-Downloads.net


Wirtschaft / 25.06.2009 /
Mega-Downloads.net - Staatsanwaltschaft schreitet ein

Also du siehst sie wissen das es Mist ist was sie machen.

Wenn du schreiben möchtest hier ist auch noch ein Brief
:D
 
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schnippewippe

New member
BWL Letter & Support GmbH

Ebay Onlineshop der Firma BWL Letter & Support GmbH
August 2009
Neuerdings baut sich Frank Babenhauserheide ein zweites Standbein auf und ist seit kurzem mit einem Onlineshop auf Ebay aktiv. Betrieben wird der Onlineshop von der Firma BWL Letter & Support GmbH aus Vlotho....aus dem link
BWL Letter & Support GmbH
maps.google.de
Industriestraße 1
32689 Kalletal
05733 8710049

BWL Letter & Support GmbH ist umgezogen

BWL Letter & Support GmbH, Barsinghausen, Hauptstr. 36, 30890 Barsinghausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2008.

BWL Letter & Support GmbH geht in INSOLVENZ
Unternehmensregister.de

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Hans-Böckler-Allee 9, 30173 Hannover,
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: BWL Letter & Support GmbH

BWL Letter & Support GmbH geht in INSOLVENZ
(....)
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Hans-Böckler-Allee 9, 30173 Hannover,
Hier mal der vollständige Text der Mitteilung bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de
36 IN 38/10 - 3 -: Über das Vermögen der BWL Letter & Support GmbH, Hauptstr. **, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 204914), ist am 30.03.2010 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Hans-Böckler-Allee 9, 30173 Hannover, Tel.: 0511-********, Fax: 0511-********, E-Mail: hannover@bbl-law.de.



Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.5.2010 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.6.2010.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist () und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.


Amtsgericht Hameln, 31.03.2010
Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de
 

schnippewippe

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LKA ermittelt gegen Mega-Downloads.net

LKA ermittelt im Internet-Fall Mega-Downloads.net
Spuren führen nach Herford und Vlotho
VON JOBST LÜDEKING

Herford/Hannover. Es ist eines der umfangreichsten Wirtschaftsverfahren, das Beschuldigte aus dem Kreis Herford betrifft: Die Ermittlungen rund um die als "Internet-Abzock- und -Abofalle" bekannt gewordene Seite "Megadownloads" und das Inkassounternehmen L&H. Geführt wird der Komplex bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hannover, die Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren hat.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen die Ermittlungen übernommen, bestätigte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Anklagebehörde ermittelt seit mehr als eineinhalb Jahren "wegen des Verdachts des Betrugs und wegen möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht". Der Fall habe möglicherweise auch Auslandsbezüge. Nach Informationen aus dem Internet führt eine der Spuren dabei zu mehreren Verdächtigen nach Österreich. Deshalb und auch aufgrund des Umfangs sei das Landeskriminalamt (LKA) eingeschaltet worden - es habe einfach größere Kapazitäten.

Eine der wichtigsten bundesdeutschen Spuren in dem Fall führt nach Vlotho, zu einem Unternehmenskonstrukt, zu dem auch der bundesweit in die Schlagzeilen geratene Herforder Inkassodienst "Collector" gehörte. Der Dienst, gegen den auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelte (das Verfahren aber einstellte) verschickte wie L&H Mahnungen an angebliche Kunden, die die Dienste der Internet-Seite Megadownloads mit Sitz in den arabischen Emiraten genutzt haben sollten. .........................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
war ich auch von Jänner 2006 bis April 2006 für simsen.de mitverantwortlich
Simsen.de war eigentlich ein Projekt von Brian C.

Aktuell.

Nach acht Jahren zäher Ermittlungen haben sie sich endlich getroffen: Richter, Staatsanwalt, zwei Verteidiger: 1704 Fälle von versuchtem und vollendetem Internetbetrug standen auf der Tagesordnung der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht. Wer nicht kam, war der Hauptangeklagte. Er konnte nicht geladen werden.
[....]
Wegen solcher „Geschäfte“ soll sich Brian David C., zum Tatzeitpunkt im Jahr 2005 20 Jahre alt, jetzt verantworten. Auf Seiten wie probenzauber.de, probenexpress.de oder simsen.de soll er arglose Internetnutzer in die Abofalle gelockt haben.
Quelle& mehr: fr-online.de
 

schnippewippe

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5 der Abofallen-Bande von mega-downloads.net vor Gericht

Abofallen-Bande prellt 30.000 Opfer
Anklage gegen Geschäftsmann aus dem Kreis Herford erhoben


Die Masche der fünf Angeklagten soll einfach gewesen sein: Im Internet wurden sonst gratis erhältliche Computerprogramme wie OpenOffice, Adobe Reader oder Irfanview von einem angeblich in den Emiraten ansässigen Unternehmen "Blue Byte" unter der Adresse mega-downloads.net hingegen kostenpflichtig angeboten. Eine der vorgeblichen Vorteile des Angebots: es sei virenfrei.

Angebliche Nutzer der Seite erhielten dann Post, in denen von ihnen rund 96 Euro oder nach einer ersten Mahnung 156 Euro gefordert wurden. Angeblich hätten die Adressaten ein zweijähriges Abo abgeschlossen. Das Inkasso für die angeblich arabische Firma übernahm dann zunächst ein Herforder Inkassobüro, das seinen Sitz am Mittelweg hatte. Mit Mahnschreiben setzten die Herforder die Menschen unter Druck. Die letzten Briefe erschienen dann im Namen einer heimischen Anwaltskanzlei.

Im Jahr 2009 wurde dann in Hannover die Firma L&H gegründet, die das Geldeintreiben nach dem selben Schema wie der Herforder Inkassodienst übernahm – und offenbar sehr erfolgreich war. Binnen Wochen landeten schließlich knapp eine Million Euro auf den niedersächsischen Konten. Die Banken waren aber zwischenzeitlich wegen der unzähligen Zahlungseingänge stutzig geworden und hatte die Justiz informiert.................weiter im link
Ein Lob auf die Banken :laugh:
 
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