RA. Olaf T. -- Katja G.

schnippewippe

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Was ist das denn ?Der wird sich doch nicht echt da angemeldet haben ? Oder ?

Das habe ich auf der Seite von der Anwaltskanzlei Richter gefunden.
. ach nee, da wär ich ja jetzt nie drauf gekommen

Jetzt war ich aber neugierig und habe bei Google Facebook Olaf Tank angegeben.

Ich hätte mir ja gerne die Arbeit mit den Bildern gesparrt und nur den Link eingestellt aber da kann man sich leider auf einige Seiten anmelden. Auf anderen Seiten kommt Werbung. Somit könnt ihr auch nicht die Kommentare lesen.

Habe hier mal auf Pinnwand geklickt.Was ist das denn für eine Sprache ? Würden wir hier so schreiben, hätte der Admin bestimmt Ärger am Hals. :huh:
 

schnippewippe

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Was würdest du denn machen wenn ich die Ausdrücke wie sie da gebraucht werden ,hier gegen Olaf Tank schreiben würde. Das meinte ich , warum der Admin Ärger bekommt.
 

De kleine Eisbeer

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Was würdest du denn machen wenn ich die Ausdrücke wie sie da gebraucht werden ,hier gegen Olaf Tank schreiben würde. Das meinte ich , warum der Admin Ärger bekommt.
:whistle:Ich sehe bei dem Sreenshot nur einen bedenklichen Beitrag.
Ich darf dich an das Götz-Zitat, Leck mich am Arsch, erinnern.
Keine Beleidigung.:laugh: taxi-heute.de/Amtsgericht Ehingen, Beschluss vom 24.6.2009, Az.: 2 Cs 36 Js 7167/09

Man kann sich beleidigt fühlen,ob aber ein Ausdruck eine Beleidigung/Ehrverletzung ist,das entscheidet ein Richter.

Aber,in einer gut geführten Kommunikation/einem sozialem Netzwerk sollte man solche Kraftausdrücke vermeiden.
Eines sollte man immer bedenken....man ist nie anonym.

Ps.
Leute die sich im Internetz so ausdrücken haben im realem Leben ernsthafte Probleme und sind oft Schwächlinge die nichts zu melden haben.
 

schnippewippe

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Katja Günther Urteil vom LG München I rechtskräftig.

Urteil vom LG München I rechtskräftig.


Stadtsparkasse München, hatte der Anwältin im September 2008 die Geschäftsbeziehung- Konto gekündigt.
Dagegen klagte die RA. Katja Günther vor dem Landgericht München I,
Klage wurde abgewiesen.
RA. Katja Günther legte Berufung ein

zog diese kürzlich im beim OLG München anhängigen Verfahren (Az. 5 U 3352/09) jedoch wieder zurück. Damit ist das Urteil vom LG München I rechtskräftig.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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AW: RA. Olaf Tank hat wieder sein Konto zurück

Hier sieht man mal wieder wie verschieden die Richter urteilen.
Das ist auch ein Grund warum ich niemals sagen würde , es kann nichts passieren.

Skandal-Anwalt Tank erkämpft sich ein Konto bei der Sparkasse

Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt. Das gelte nicht, wenn die Gelder durch Straftaten erworben worden seine.

Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall
Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte.
 

De kleine Eisbeer

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AW: RA. Olaf Tank hat wieder sein Konto zurück

Hier sieht man mal wieder wie verschieden die Richter urteilen.
Urteil? Jein,

Zitat aus dem Link:
Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht das letzte Wort. Das Gericht werde im Hauptverfahren eine „umfassendere Sachverhaltsermittlung vorzunehmen haben und voraussichtlich künftige Entscheidungen berücksichtigen können“
Zitat Ende.
 

schnippewippe

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Hmmmmmm.
Das Ergebnis ist leider das gleiche :mad: Er hat ein Konto um weiter zu machen :mad:
Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht das letzte Wort. Das Gericht werde im Hauptverfahren eine „umfassendere Sachverhaltsermittlung vorzunehmen haben
Das Konto könnte nach Aussage des Gerichts nur dann verweigert werden , wenn die Gelder durch Straftaten erworben werden.

Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall
Ich gehe nicht davon aus , das man hier bei dem Gericht keine Ahnung von der Metode der Abobetreiber und deren Anwälte hat.
Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte.
Wäre zwar schön wenn sie ihre Entscheidung zurücknehmen würden, glaube aber nicht daran. Aber wenn ja :) müssten sie ja den versuchten Betrug feststellen.

Habe mir jetzt mal alles über ein Eilverfahren durchgelesen.
In besonders dringenden Fällen kann das Gericht zu Gunsten der Antragstellerseite auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden, notfalls sogar ohne vorherige Anhörung der Gegenseite.
Das hätte ich nicht gedacht. Dachte immer das auch hier beide Seiten gehört werden müssen.
Möchte nur mal wissen wann die Hauptverhandlung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Ich gehe nicht davon aus , das man hier bei dem Gericht keine Ahnung von der Metode der Abobetreiber und deren Anwälte hat.
Vielleicht sollte der Richter mal dies:
>> 1. Bei der “typischen” Abo-Falle liegt eine Strafbarkeit nach §263 StGB vor, dabei wird man im Regelfall eine strafschärfung nach §263 III 2 Var. 2 StGB (gewerbsmäßiges Handeln) feststellen.
2. Weiterhin bejaht Eisele den in diesem Zusammenhang bisher eher wenig thematisierten §16 II UWG (”Strafbare Werbung”) und bejaht diesen gleichfalls
3. Zum Abschluss untersucht Eisele, ob in dem Übersenden der Rechnung ein (erneuter) Betrug vorliegen könnte und bejaht dies theoretisch, verweist aber darauf, dass man in der Praxis die subjektive Komponente nicht beweisen können wird.
<<
lesen.
Quelle&mehr: abo-falle.de/zur Strafbarkeit von Abofallen/
 

sn00py603

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Ich werde lauschen, was dabei so rauskommt. Es kann jedenfalls nicht sein, das sich Rechtsanwälte mit solchen dubiosen Machenschaften und Geschäften solcher Seitenbetreiber befassen und gutgläubigen Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen. Die scheinen zu glauben, dass die sich in einem "rechtsfreien" Raum aufhalten.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: RA. Olaf Tank hat wieder sein Konto zurück

Skandal-Anwalt Tank erkämpft sich ein Konto bei der Sparkasse
Damit man es besser versteht,hier das "Urteil" im Volltext:
Leitsatz/Leitsätze

Die regionale Sparkasse ist auch zur Eröffnung und Führung eines Girokontos verpflichtet, wenn der Kunde im Rufe geschädigt ist, die einzuzahlenden Gelder aber nicht deliktisch erlangt sind. Das Image einer Sparkasse wird auch durch ihren öffentlichen Auftrag geprägt.
Quelle&mehr: dbovg.niedersachsen.de
Zu beachten wäre da noch:
Erfolglos bleibt das Begehren des Antragstellers insoweit, als er mit dem Hauptantrag die Verpflichtung der Antragsgegnerin herbeizuführen sucht, Anderkonten zu eröffnen und zu unterhalten.

Quelle wie Oben.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf T. ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb T. die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.
Quelle: neue-oz.deniederlage-fuer-olaf-tank
 

schnippewippe

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft. ............oben aus dem link
Und was sagt uns das !!! :laugh:
 

DerKrefelder

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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther

Und was sagt uns das !!! :laugh:
Nicht auf die Papageien der VogelStrauss-Brigade hören und schweigend die Füsse unter dem Tisch stellen.
Sondern reagieren.
Auch die Entscheidungen in Sachen Schadensersatz zeigen,reagieren ist angesagt.

:w00t: Schade;Papagei @Freemann44,aka @Arthus ist von dannen gezogen.:laugh:

m.f.G.
 
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