Ich sag mal so: Wenn es keine Begründung für das Aufstellen einer Radarfalle an einer bestimmten Stelle gibt, z.B. Anhäufung von Unfällen an der Stelle oder Kinder sind dort häufig unterweges, dann ist die Blitzerei ja zwangsläufig moderne Wegelagerei. Meine Sympathie hat dieser Richter.
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.