Mein Widerruf sei verspätet! Darauf hin schrieb ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie teilten mir am 00.00.0000 mit, dass sie meinen Widerruf nicht annehmen könnten, da die Frist überschritten sei.
Laut bürgerlichem Gesetzbuch, nachfolgend „BGB“ genannt, §355 Absatz 2 wäre der Fristbeginn...