Schwachsinn,,,,scheinbar Unwissender :-)
Natürlich kann und darf man eine eBay-Auktion abbrechen.
Sollten allerdings schon Gebote vorliegen, müßte man diese vorab STREICHEN; Dann ist man auf der sicheren Seite ;.)
MFG
AW: OLG Düsseldorf: Inkasso-Unternehmen darf an SCHUFA melden
1.) JA, aber ,,, nur unbestrittene (vgl. § 28 BDSG)
2.) auch interessanT : Urteil des OLG Düsseldorf /Az.: 5 U 28/96 / :
„ … ist ein tatsächlicher oder vermeintlicher Schuldner zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig, dann...
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