schnippewippe
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11.7.2010
Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer
Gut zu wissen sollten die mir meinen mal abholen. ohne das ich mir was habe zu Schulden kommen lassen.
Zum Computer stellen die Richter fest:
Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer
Gut zu wissen sollten die mir meinen mal abholen. ohne das ich mir was habe zu Schulden kommen lassen.
Zum Computer stellen die Richter fest:
Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmediumdie in aller Regel einen Computer erfordert.
Allerdings reiche auch ein Computer aus. Die monatliche Miete für einen Computer schätzt das Gericht auf immerhin brutto 200,00 €. Der Antragstellerin, die sich kein Gerät gemietet hatte, stehen hiervon 40 % als “Kompensation” zu, allerdings nur vom Nettobetrag. Für jeden Tag kommt das Gericht auf 2,30 € Schadensersatz. Da die Frau 77 Tage keinen Computer hatte, würde sie 177,00 € bekommen. ...............mehr im link