Hallo liebes Forum,
mal ganz provokant gefragt: ist dies auch u.a. eine Werbeforum für Filesharinganwälte?
Wenn dieser Thread den wie ich finde gut gewählten Titel "Abmahnung als Geschäftsmodell" trägt, solltet Ihr Euch einmal darüber bewußt werden, dass die sogenannten Filesharinganwälte, die spitze Zungen inzwischen auch als Abmahnwahnerhaltungseranwälte bezeichnen, zu diesem Geschäftsmodell dazugehören und sich nur unwesentlich von den Abmahnanwälten, die eher ein schlechtes Image haben, unterscheiden.
Insbesondere die beiden Kanzleien, die oben im Zitat zu finden sind, gehören zu den Martkführern der Branche. Sie vertreten nach eigenen Angaben über 10.000 bzw. 15.000 Mandanten. Die Vertretung spielt sich dabei fast ausschließlich außergerichtlich ab, weshalb ich diesen Job auch gerne als das Geschäft mit der ModUe (modifzierte Unterlassungserklärung) nenne, die jeder auch selbst ausfüllen kann, so dass ihm nur 4,40 € Unkosten (Porto für ein Einschreiben mit Rückschein) entstehen, sofern er sich für die Methode "Nichtzahlen" entscheidet. Diese Methode wird inzwischen auch u.a. von den beiden oben genannten Kanzleien angewandt, nur mit dem Unterschied, dass sie für den Standardschriftverkehr (ModUe reicht völlig bis zum Eintreffen des Mahnbescheid/Inkassoforderung) zwischen ca. 250€ bis 750€ verlangen. Sollte der Abmahner, dann versehentlich doch auf die dumme Idee kommen zu klagen, so stellt der Filesharinganwalt eine neue Rechnung, sofern man denn weiterhin seine Dienste in Anspruch nehmen möchte. Die außergerichtliche Vertretung ist wurde zwar schon bezahlt, ist aber durch Eintreffen einer Klageschrift abgegolten. Alle, die die ModUe selbst abgegeben haben, sollten sich in diesem sehr unwahrscheinlichen Falle (die Klagewahrscheinlichkeit bei Waldorf liegt derzeit bei unter 0,2%) einen Anwalt suchen. Für diese Gruppe würden also erstmals Anwaltskosten entstehen.
Diese kostenlose ModUe kann z.B.
hier und
hier (inzwischen neue,
sehr fragwürdige Version) abgerufen werden. Autor dieser ModUe ist der gerade erwähnte Dr. Wachs.
Ganz selbstlos ist diese kostenlose Verfügungstellung der ModUe allerdings nicht. Wer auf diese ModUe-Seiten gelangt, findet dort jeweils auch eine
Liste empfohlener Anwälte vor.
AW3P, sozusagen das hauseigene Wachsforum wirbt bereits auf der Startseite unter dem Logo mit einer Top-Empfehlung. Bedenkt man nun, dass gerade die bekannten Filesharinganwälte nimmermüde sind, auf Ihren Webseiten, auf Youtube, in den Foren und als Experten in Presse und Fernsehen darauf hinzuweisen, dass ein Anwalt nach Erhalt der Abmahnung aufgesucht werden soll, ist es nicht verwunderlich, dass sehr viele Abgemahnte, die googeln, sich für einen Anwalt und eben nicht für die kostenlose Selbsthilfemethode entscheiden. Wenn dann auch nun angeblichen Selbsthilfeforen von Abgemahnten bestimmte Anwälte empfehlen, so traut man dieser Empfehlung und sucht sich einen aus der Liste aus oder entscheidet sich gleich für die Top-Empfehlung.
Eins sollte Euch auf jeden Fall klar sein: ein Anwalt, der seine Kanzlei fast ausschließlich auf die Vertretung von Filesharing-Abgemahnten ausgerichtet hat, steht dem Abmahner näher als seinem Mandanten. Sobald keine Abmahnungen mehr verschickt werden, gehen dem Filesharinganwalt logischerweise die Mandanten aus.
Eine nach wie vor beliebte Methode der Filesharinganwälte ist die des außergerichtlichen Vergleichs. In diesem Fall bezahlt der Mandant ganz normal seine Anwaltgebühren (ab. ca. 200 Euro aufwärts) und der Anwalt beginnt dann angeblich mit Verhandlungen und die Abmahnsumme zu drücken. Der Abgemahnte bezahlt dann zweimal: einmal die Gebühr für seinen Anwalt und einmal die gedrückte Vergleichssumme. Beides zuammengerechnet liegt meist nur knapp oder sogar noch über der Ursprungsforderung aus der Abmahnung. Der Vorteil dieser lange Zeit bevorzugten Methode ist: die Anwälte beider Seiten kommen auf Ihre Kosten und der Abmahnwahn geht munter weiter. Inwieweit bei einer Mandantenzahl größer als 10.000 aber tatsächlich jeweils aufwendige Vergleichsverhandlungen geführt werden oder nur eine einmalige Absprache erforderlich ist, überlasse ich Euch selbst, darüber nachzudenken. In diesem Zusammenhang nur ein Zitat aus einer sehr guten Reportage des RBB über den Abmahnwahn eines der wohl schwärzesten Schafe der Zunft:
Es ist grundsätzlich so, dass man sich dann heute von den Gedanken freimachen muss, das die Rechtsanwälte sozusagen ehrhafte Teile der Rechtspflege sind. Anwälte sind heute in der Regel kommerziell denkende Unternehmen.
......
Es geht immer darum, letztendlich möglich viel Geld zu verdienen.
Quelle
Diesen gerade
verlinkten Thread auf Netzwelt.de hatte ich übrigens selbst angelegt und temporär (so war es jedenfalls beabsichtigt) schließen lassen, um zu einem späteren Zeitpunkt das Thema "Unterwanderung der Selbsthilfeforen für Abgemahnte" sowie "das Geschäft mit der ModUe" fortzuführen. Die Ereignisse haben sich zwischenzeitlich aber überschlagen und an eine Fortsetzung dieser Thematik ist bei Netzwelt nicht mehr zu denken. Kritische Beiträge mit Anwaltskritik werden gelöscht, die Autoren diffamiert und mir wurde vor kurzem erst mit einer Forensperre gedroht. Viele der "echten" Abgemahnten von Netzwelt, die am ganzen Abmahnwahn keinen Cent verdienen, aber z.T. jahrelang kostenlos und freiwillig Ihre Freizeit für die Selbsthilfeberatung geopfert haben, haben sich inzwischen selbständig gemacht und ziehen hinaus ins weite Web, um an zensurfreien Orten Ihre Erkenntnisse der Öffentlichkeit mitzuteilen. So auch ich, wie Ihr seht, gerade in Eurem Forum.
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Ihr auf der Seite der Abzockopfer stehen würdet und aufgeschlossen seid für unsere Erkenntnisse, die dokumentiert und belegt sind. Die Strukturen, speziell zur Forenunterwanderung, sind allerdings äußerst komplex und nicht in zwei drei Sätzen darzustellen. Ich bzw. wir beantworten aber gerne Eure Fragen oder nehmen zur Kritik gerne Stellung. Solltest Ihr dazu bereit sein, habt Ihr in Kürze wohl mehr als 10 neue Mitglieder, alles recht erfahrene Leute, die auf Seiten der Abmahnwahnopfer stehen.
Gruss
Constantin