Abmahnung per E-Mail Absolution für € 50,-

schnippewippe

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Abmahnung per E-Mail Absolution für € 50,-


In diesen Mails wird suggeriert, man hätte "häufig urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen". Dies sei bei einer Untersuchung der IP-Logs (quasi der Fingerabdruck im Internet) festgestellt worden. Zur Vermeidung von juristischen Konsequenzen soll man € 50,- zahlen und die Sache hätte sich damit erledigt. Anderenfalls wird mit einem Mahnverfahren, Eintragung in Schuldnerverzeichnissen, ja sogar mit einer Haftstrafe gedroht. Absender dieser Mail ist die Grevenreuth AG, Marienweg 3, in Osnabrück............mehr darüber im link
 
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sn00py603

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Isses nich niedlich, was die sich alles einfallen lassen, um uns unser sauer verdientes aus der Tasche zu ziehen?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und wieder kursiert eine Fakeabmahnung[/b]

computer.t-online.de/verbraucherzentrale-hessen-warnt-vor-mails-der-grevenreuth-ag

Das Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant "Universal Music" festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.

Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt bitten wir Sie eine Mahngeld in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.

Wenn Sie dieses Geld bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).

Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.

Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.

Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.

Ich bitte Sie binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an uns zu senden:

- 50€ in Form von einer Paysafecard (diese ist an jeder deutschen Tankstelle erhältlich nähere Infos dazu auf :paysafecard.com/at/kaufen/verkaufsstellen] paysafecard.com)

(Dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keiner weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern um diese gegen Sie zu verwenden.
Sobald die Zahlung eingetroffen ist erhalten Sie natürlich binnen 24 Stunden eine bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen Sie unternommen werden.)

- Eine Unterlassungserklärung, in der Sie bestätigen in Zukunft keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen (Dadurch entgehen sie einmalig als erst Täter einer höheren Strafe)


Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 24,79 Euro vorgerichtliche Inkassogebühren: 21,00 Euro vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,21 Euro
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 31.12.2009): 50,00 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 50,00 Euro ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 152045164 an uns per Email zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Mit verbindlichem Gruß
grevenreuth, Abteilung Mahnbescheid

Grevenreuth AG

Registriert und zugelassen
vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
----------------------------------------------------------
Marienweg 13
49084 Osnabrück
Telefon: +49 (0)541 83***-***
Telefax: +49 (0)541 83***-***

Vorstand: Dr. Michael Grevenreuth (Vorsitzender),

Aufsichtsrat: Maria Achilis (Vorsitzender)

Als Verwendungszweck bitte unbedingt AZ 062513375 angeben!
Man beachte :whistle: Was ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG?!!!
Einen Marienweg gibt es in Osnabrück nicht!!!
Und die vielen Grammatikfehler sind ein Anzeichen für eine Fakemail!!!
 

schnippewippe

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Die Kanzlei Nümann und Lang falsche Abmahnungen

Die Kanzlei Nümann und Lang falsche Abmahnungen

Die Kanzlei schreibt dazu :

Gefälschte Email-Abmahnungen im Umlauf


Aktuell werden per Email vermeintliche Abmahnungen der Kanzlei
NÜMANN+LANG versendet. Die Emails mit der Absenderadresse
info[at]nuemann-lang.net stammen nicht von den Rechtsanwälten.
Es handelt sich um einen Betrugsversuch (Phishing).
Die Polizei ist bereits informiert.

In den Emails wird angeblich eine Abmahnung wegen Verletzung
von Rechten der Firma Videorama GmbH aus Essen erteilt.
Es wird zur Zahlung eines Betrages von 100 € über Paysafecard
aufgefordert.

Wir empfehlen dringend, auf die Email nicht zu reagieren und
keinerlei Zahlung zu leisten.

Geschädigte, die bereits Zahlung geleistet haben, sollten sich an die
Polizei an ihrem Wohnort wenden.
....................mehr im link
 

schnippewippe

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Falsche "Winterstein Rechtsanwälte" fordern 50 €

Gefälschte Urheberrechtsabmahnung per E-Mail

Bereits in der Vergangenheit wurden die Namen von bekannten und weniger bekannten "Abmahnkanzleien" dazu genutzt, scheinbar wahllos Abmahnungen wegen nicht näher bezeichneter Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zu verschicken. Momentan versenden angeblich "Winterstein Rechtsanwälte" E-Mails, in denen Verbraucher zur Abwendung weiterer gerichtlicher Schritte zur Zahlung von 50,00 € aufgefordert werden.

"Da auch in diesen E-Mails wieder einiges untypisch und seltsam ist, kann man davon ausgehen, dass es sich hier um gefälschte Abmahnungen handelt und Betroffene die 50,00 € nicht zahlen sollten", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. So weisen die Abmahnungen verschiedener Betroffener dieselbe IP-Adresse aus. Das kann zwar theoretisch sein, aber wenn dann noch Datum und Uhrzeit exakt übereinstimmen, steht fest, dass es sich hier um Spam-E-Mails handelt. "Spam-E-Mails jeder Art sollte man auf keinen Fall beantworten und am besten nicht einmal öffnen, sondern gleich löschen", so Wagner. Anwaltskanzleien schicken keine Urheberrechtsabmahnungen per E-Mail. Echte Abmahnungen, die auf jeden Fall ernst genommen werden müssen, kommen per Post, da die Adresse des Abgemahnten bekannt ist. Außerdem bezeichnen sie den Verstoß genau und fordern zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr immer eine Unterlassungserklärung. ..............weiter im link
 

Fanas82

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Oh ja. Wäre auch fast einmal auf so etwas hereingefallen. Aber man sollte wirklich nur auf postialische Zustellungen reagieren.
 
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