Abzocke für Werbeeintrag

schnippewippe

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Firma ZGR-Medien e.Kfm. / Verzeichnis eingetragener Versicherungsvermittler

Firma ZGR-Medien e.Kfm. / Verzeichnis eingetragener Versicherungsvermittler, Königstr. 26, 70173 Stuttgart, vor.

Bericht einer Anwältin.

Vorgehensweise für den Fall, dass Sie sich von einem solchen Vertrag lösen möchten:
* Vertrag wegen Irrtum und Täuschung unverzüglich und mittels Einwurf-Einschreiben anfechten und kündigen
* Der Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa widersprechen
* Gegenansprüche geltend machen: Unterlassung, Schadensersatz, negative Feststellung
* Gegebenenfalls Vorgehen nach § 37 a HGB prüfen (Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung beim zuständigen Amtsgericht bei fehlenden Pflichtangaben im Briefpapier)
* Gegebenenfalls Auskunft nach § 34 BDSG verlangen (woher hat der Branchenbuchbetreiber meine Daten?)

Haben Sie auch ungewollt einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag abgeschlossen? Dann reichen Sie hier den Vertrag oder die Angebotsofferte per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) ein. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande..........................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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diegewerbseiten.com

Branchenbuch, Gewerberegister und Co.
................Neu tätig in dem Bereich „Branchenbuch“ ist die Intermedia AG Ltd., Nisbetiye Mah., Barbaros Bulvari No. 102, TR-34349 Istanbul, die die Internetseiten diegewerbseiten.com betreibt und Ihre Rechnungen gleich durch die Astoria Finance Ltd., Ground Floor West, 68 South Lambeth Road, UK-London SW1 8RL verschicken lässt. Ob letztere überhaupt eine Inkasso Zulassung in Deutschland hat, ist unklar..................aus dem link
BRANCHENBUCH - Aktuelles zu Branchenbuch bei JuraBlogs


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schnippewippe

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schnippewippe

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Regionales-branchenbuch.de ... RB Medienverlags GmbH...

Mahnbescheide beim Amtsgericht Coburg beantragt

Update vom 10.03.2014:

................................Die RB Medienverlags GmbH und Ihr Geschäftsführer Sven Wagner haben in diesen Tagen Mahnbescheide beim Amtsgericht Coburg beantragt, mit denen versucht wird, Ansprüche für die Zahlung der erschlichenen Einträge auf der Internetseite regionales-branchenbuch.de durchzusetzen. 1.364,46 € will man mittlerweile von den Betroffenen haben.

Immer wieder erstaunt es, dass es der Szene gelingt, Anwälte zu finden, die sich für solche Aufträge hergeben und damit riskieren, ihre Reputation zu verlieren, schlimmstenfalls in den Morgenstunden Besuch von Fahndern zu erhalten, die eine Durchsuchung durchführen. Die RB Medienverlags GmbH wird vertreten von der Kanzlei Kucklick, Wilhelm, Börger, Wolf & Söllner aus Dresden.

Wir halten eine Zahlung für den schlechtesten Weg. Zum einen, weil man grundsätzlich das Geschäftsmodell derartiger Firmen nicht unterstützen sollte. Vor allem aber, weil man auch danach keine Ruhe haben wird: die Verträge sollen nach ihrem Kleingedruckten über zwei Jahre laufen, so dass die nächste Rechnung nicht lange auf sich warten lassen wird.

Wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, ist eine schleunige Reaktion erforderlich, da Fristen laufen. Es muss gegenüber dem Amtsgericht Coburg ein Widerspruch eingelegt werden. Entweder auf dem Formular, das vom Gericht mit übersandt wird oder formfrei ("Ich lege gegen den Mahnbescheid zum Aktenzeichen ... Widerspruch ein"). Es reicht nicht, wenn Sie sich nur gegenüber der RB Medienverlags GmbH oder deren Rechtsanwälten gegen die Forderung wehren. Die können dann einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht Coburg beantragen. Damit kann bereits eine Zwangsvollstreckung durchgeführt, beispielsweise ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Konto gepfändet werden.......................mehr im link
 
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