Hallo,
ich habe da ein mehr als großes Problem und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Hier erstmal die Vorgeschichte: (Achtung etwas lang)
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1987 haben meine Eltern einen Vertrag (Statut) bei unserer ortsansässigen Kabelfernseh- /Antennengemeinschaft unterzeichnet und sich zudem einen Hauptverstärker im Haus einbauen lassen, welcher unsere komplette Straße mit Fernsehsignal versorgt. Da wir ein kleineres Örtchen sind, gibt es vielleicht ca. 5 solcher Hauptverstärker, die bei Mitgliedern der Kabelgemeinschaft in deren Häusern verbaut sind.
Bis vor zwei Jahren haben wir die Dienste der Kabelgemeinschaft genutzt, jedoch aufgrund zahlreicher Ausfälle, zu Hauptsendezeiten teils über Stunden bzw. Tage hinweg, Bildstörungen, zunehmend schlechte Qualität, Sender wurden einfach abgeschaltet und neue Sender dazugeschaltet usw., haben wir uns eine Sat-Anlage zugelegt für das komplette Haus und wollten erstmal schauen ob wir damit besser auskommen als über Kabel. Was wie zu erwarten auch der Fall war.
Ein Jahr lang haben wir sozusagen Sat- und Kabel parallel genutzt, wobei wir dann zuletzt nur noch über Sat fern gesehen haben. Da die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen bei jährlich nur 25 Euro lagen, haben wir das auch nicht gekündigt (für den Notfall, falls die Sat-Anlage mal defekt sein sollte).
Im Mai 2009 kam ein Brief von der Kabelgemeinschaft, dass diese aufgrund der Umstellung von Analog zu Digital eine Preiserhöhung von 25 auf 40 EURO jährlich, Digital-Receiver muss selbst bezahlt werden, sowie eine Nachzahlung in Höhe von 120 EURO (innerhalb des Vertragsjahres) zu erstatten sind. Und das für gleich bleibend schlechte Qualität, was uns auch viele Mitglieder in der Kabelgemeinschaft bestätigt haben. Von alldem der Betreiber aber nichts wissen will (angeblich wären ja alle zufrieden).
Auf das Schreiben sollten wir uns innerhalb von 14 Tagen melden und unsere Meinung kundtun, was wir natürlich auch taten, in Form eines Widerspruchs und einer Kündigung. Aufgrund der enormen Preiserhöhung haben wir uns für die Form einer außerordentlichen Kündigung entschieden, da derartige Preissteigerungen und Nachzahlungen im Statut nicht vereinbart sind.
10 Tage später erhielten wir ein Schreiben, wo uns mitgeteilt wurde, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich sei, weil im Statut fest verankert wäre, dass Preiserhöhungen und Nachzahlungen jeglicher Art (solange nicht über 50% der Mitglieder Einspruch einlegen würden) zu jederzeit möglich sind. Aber die Kündigung zum 31.12. durchgeführt wird, wenn 6 Monate vorher die Kündigung ausgesprochen wurde, was wir ja mit dem Schreiben vom Mai `09 rechtzeitig getan haben.
Im Juli `09 besuchte uns ein Vorstandsmitglied der Kabelgemeinschaft und vermittelte uns ebenfalls, dass die Kündigung erst zum 31.12. durchgeführt wird. Nur da gibt es ein Problem mit dem Hauptverstärker: Wenn wir austreten, muss dieser verlegt werden, damit jederzeit jemand an diesen herankommt, was wenn wir austreten nicht mehr gewährleistet werden kann. Da wir den Raum, in dem der Verstärker angebracht ist, sowieso vollständig umbauen möchten, kam uns dies ganz Recht.
Und hier kommt das eigentliche Problem: Laut Statut ist festgelegt, dass jegliche Kosten für die Umbaumaßnahmen vom Mitglied selbst getragen werden müssen. Die Kosten würden sich laut erster Schätzung auf ca. 2000 Euro, Verstärker- und Kabelumverlegung belaufen. Kosten die wir als Hauseigentümer laut Statut tragen müssten.
Zudem ging es noch um offen stehende Zahlungen der Stromkosten des Verstärkers (der vergangenen Jahre), welcher ja über unseren Zähler läuft und wir immer bezahlen mussten. Wir haben zwar eine jährliche Zahlung von 15 Euro erhalten, welche aber keinesfalls den tatsächlichen Stromverbrauch des Gerätes decken.
Uns wurde zugesichert das man das Problem im Vorstand diskutieren und uns über die Entscheidung schnellstmöglich Bescheid geben würde. Zudem wollte man uns einen Elektriker vorbeischicken, welcher den tatsächlichen Stromverbrauch des Gerätes misst.
Das geschah auch... 2 Monate später... Unser ortsansässiger Elektriker kam vorbei und nahm Messungen vor und kam ebenfalls zu dem Entschluss, dass die Stromkosten, die wir erstattet bekommen haben, keinesfalls dem tatsächlichen Verbrauch entsprachen und die Kabelgemeinschaft uns somit Stromgeld schuldet und diese uns über Jahre hinweg zu wenig gezahlt haben. Wobei wir noch nicht mal von 2008 und 2009 irgendwelche Zahlungen erhalten haben. Wir wollten schon oftmals den Stecker ziehen (was wir aber "noch" nicht taten).
Heute 22.12.2009 kam nun die Überraschung... ein Brief vom Vorstand der Kabelgemeinschaft... in dem drin steht, dass nach juristischer Prüfung der Kündigung vom Mai 2009 widersprochen wird. Da durch die Umbaumaßnahmen Kosten entstehen würden, welche wir zu zahlen haben (zum Allgemeinwohl der Gemeinschaft, damit die Haushalte auf unserer Straße weiterhin fernsehen können) und erst nach Umbau und Begleichung dieser Kosten die Kündigung wirksam wird. Ein entsprechendes Angebot für den Umbau könnte aber erst im Frühjahr 2010 erfolgen, da der entsprechende Mitarbeiter krank ist.
Auf dieses Schreiben hin sind wir persönlich zu unserem Vorstandsmitglied gegangen und wollten wissen wieso ein halbes Jahr später erst unserer Kündigung widersprochen wird. Die Antwort war: "Wenn wir Ihnen jetzt die Kündigung bestätigen, so haben wir nichts in der Hand gegen Sie, um unsere Forderungen für den Umbau des Hauptverstärkers geltend zu machen."
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Das war nun zwar etwas lang, aber meine Fragen zu dem ganzen sind:
1.) Sind Preiserhöhungen um über 200% zu jederzeit durchführbar, sogar während der Vertragslaufzeit, ohne das Recht vorher kündigen zu dürfen? (Es geht hier um eine Interessengemeinschaft.)
2.) Gilt das außerordentliche Kündigungsrecht in dem Falle?
3.) Wenn nein, so wurde zum 31.12. gekündigt (fristgerecht). Ist es möglich ein halbes Jahr später (kurz vor Ende der Vertragslaufzeit) gegen eine Kündigung, seitens des Betreibers, Widerspruch einzulegen? Und die Kündigung aufzuschieben?
4.) Wenn die Kündigung zum 31.12. erfolgt ist und der Betreiber nicht widersprechen darf, müssen wir dann die Kosten für den Umbau auch nachträglich noch zahlen (also wenn der Vertrag gekündigt ist)?
5.) Ist so etwas überhaupt rechtlich gesehen machbar? In meinen Augen ist so etwas ein Knebelvertrag und sittenwidrig. Da man nur durch "Freikaufen" aus diesem Vertrag herauskommt und zudem während der Vertragslaufzeit jegliche Preiserhöhungen akzeptieren muss, weil wenn man kündigt ja auch noch zahlen muss.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Richter
ich habe da ein mehr als großes Problem und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Hier erstmal die Vorgeschichte: (Achtung etwas lang)
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1987 haben meine Eltern einen Vertrag (Statut) bei unserer ortsansässigen Kabelfernseh- /Antennengemeinschaft unterzeichnet und sich zudem einen Hauptverstärker im Haus einbauen lassen, welcher unsere komplette Straße mit Fernsehsignal versorgt. Da wir ein kleineres Örtchen sind, gibt es vielleicht ca. 5 solcher Hauptverstärker, die bei Mitgliedern der Kabelgemeinschaft in deren Häusern verbaut sind.
Bis vor zwei Jahren haben wir die Dienste der Kabelgemeinschaft genutzt, jedoch aufgrund zahlreicher Ausfälle, zu Hauptsendezeiten teils über Stunden bzw. Tage hinweg, Bildstörungen, zunehmend schlechte Qualität, Sender wurden einfach abgeschaltet und neue Sender dazugeschaltet usw., haben wir uns eine Sat-Anlage zugelegt für das komplette Haus und wollten erstmal schauen ob wir damit besser auskommen als über Kabel. Was wie zu erwarten auch der Fall war.
Ein Jahr lang haben wir sozusagen Sat- und Kabel parallel genutzt, wobei wir dann zuletzt nur noch über Sat fern gesehen haben. Da die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen bei jährlich nur 25 Euro lagen, haben wir das auch nicht gekündigt (für den Notfall, falls die Sat-Anlage mal defekt sein sollte).
Im Mai 2009 kam ein Brief von der Kabelgemeinschaft, dass diese aufgrund der Umstellung von Analog zu Digital eine Preiserhöhung von 25 auf 40 EURO jährlich, Digital-Receiver muss selbst bezahlt werden, sowie eine Nachzahlung in Höhe von 120 EURO (innerhalb des Vertragsjahres) zu erstatten sind. Und das für gleich bleibend schlechte Qualität, was uns auch viele Mitglieder in der Kabelgemeinschaft bestätigt haben. Von alldem der Betreiber aber nichts wissen will (angeblich wären ja alle zufrieden).
Auf das Schreiben sollten wir uns innerhalb von 14 Tagen melden und unsere Meinung kundtun, was wir natürlich auch taten, in Form eines Widerspruchs und einer Kündigung. Aufgrund der enormen Preiserhöhung haben wir uns für die Form einer außerordentlichen Kündigung entschieden, da derartige Preissteigerungen und Nachzahlungen im Statut nicht vereinbart sind.
10 Tage später erhielten wir ein Schreiben, wo uns mitgeteilt wurde, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich sei, weil im Statut fest verankert wäre, dass Preiserhöhungen und Nachzahlungen jeglicher Art (solange nicht über 50% der Mitglieder Einspruch einlegen würden) zu jederzeit möglich sind. Aber die Kündigung zum 31.12. durchgeführt wird, wenn 6 Monate vorher die Kündigung ausgesprochen wurde, was wir ja mit dem Schreiben vom Mai `09 rechtzeitig getan haben.
Im Juli `09 besuchte uns ein Vorstandsmitglied der Kabelgemeinschaft und vermittelte uns ebenfalls, dass die Kündigung erst zum 31.12. durchgeführt wird. Nur da gibt es ein Problem mit dem Hauptverstärker: Wenn wir austreten, muss dieser verlegt werden, damit jederzeit jemand an diesen herankommt, was wenn wir austreten nicht mehr gewährleistet werden kann. Da wir den Raum, in dem der Verstärker angebracht ist, sowieso vollständig umbauen möchten, kam uns dies ganz Recht.
Und hier kommt das eigentliche Problem: Laut Statut ist festgelegt, dass jegliche Kosten für die Umbaumaßnahmen vom Mitglied selbst getragen werden müssen. Die Kosten würden sich laut erster Schätzung auf ca. 2000 Euro, Verstärker- und Kabelumverlegung belaufen. Kosten die wir als Hauseigentümer laut Statut tragen müssten.
Zudem ging es noch um offen stehende Zahlungen der Stromkosten des Verstärkers (der vergangenen Jahre), welcher ja über unseren Zähler läuft und wir immer bezahlen mussten. Wir haben zwar eine jährliche Zahlung von 15 Euro erhalten, welche aber keinesfalls den tatsächlichen Stromverbrauch des Gerätes decken.
Uns wurde zugesichert das man das Problem im Vorstand diskutieren und uns über die Entscheidung schnellstmöglich Bescheid geben würde. Zudem wollte man uns einen Elektriker vorbeischicken, welcher den tatsächlichen Stromverbrauch des Gerätes misst.
Das geschah auch... 2 Monate später... Unser ortsansässiger Elektriker kam vorbei und nahm Messungen vor und kam ebenfalls zu dem Entschluss, dass die Stromkosten, die wir erstattet bekommen haben, keinesfalls dem tatsächlichen Verbrauch entsprachen und die Kabelgemeinschaft uns somit Stromgeld schuldet und diese uns über Jahre hinweg zu wenig gezahlt haben. Wobei wir noch nicht mal von 2008 und 2009 irgendwelche Zahlungen erhalten haben. Wir wollten schon oftmals den Stecker ziehen (was wir aber "noch" nicht taten).
Heute 22.12.2009 kam nun die Überraschung... ein Brief vom Vorstand der Kabelgemeinschaft... in dem drin steht, dass nach juristischer Prüfung der Kündigung vom Mai 2009 widersprochen wird. Da durch die Umbaumaßnahmen Kosten entstehen würden, welche wir zu zahlen haben (zum Allgemeinwohl der Gemeinschaft, damit die Haushalte auf unserer Straße weiterhin fernsehen können) und erst nach Umbau und Begleichung dieser Kosten die Kündigung wirksam wird. Ein entsprechendes Angebot für den Umbau könnte aber erst im Frühjahr 2010 erfolgen, da der entsprechende Mitarbeiter krank ist.
Auf dieses Schreiben hin sind wir persönlich zu unserem Vorstandsmitglied gegangen und wollten wissen wieso ein halbes Jahr später erst unserer Kündigung widersprochen wird. Die Antwort war: "Wenn wir Ihnen jetzt die Kündigung bestätigen, so haben wir nichts in der Hand gegen Sie, um unsere Forderungen für den Umbau des Hauptverstärkers geltend zu machen."
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Das war nun zwar etwas lang, aber meine Fragen zu dem ganzen sind:
1.) Sind Preiserhöhungen um über 200% zu jederzeit durchführbar, sogar während der Vertragslaufzeit, ohne das Recht vorher kündigen zu dürfen? (Es geht hier um eine Interessengemeinschaft.)
2.) Gilt das außerordentliche Kündigungsrecht in dem Falle?
3.) Wenn nein, so wurde zum 31.12. gekündigt (fristgerecht). Ist es möglich ein halbes Jahr später (kurz vor Ende der Vertragslaufzeit) gegen eine Kündigung, seitens des Betreibers, Widerspruch einzulegen? Und die Kündigung aufzuschieben?
4.) Wenn die Kündigung zum 31.12. erfolgt ist und der Betreiber nicht widersprechen darf, müssen wir dann die Kosten für den Umbau auch nachträglich noch zahlen (also wenn der Vertrag gekündigt ist)?
5.) Ist so etwas überhaupt rechtlich gesehen machbar? In meinen Augen ist so etwas ein Knebelvertrag und sittenwidrig. Da man nur durch "Freikaufen" aus diesem Vertrag herauskommt und zudem während der Vertragslaufzeit jegliche Preiserhöhungen akzeptieren muss, weil wenn man kündigt ja auch noch zahlen muss.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Richter