Abzocke Kabelfernsehgemeinschaft - Brauche Hilfe!

StefanRiC

New member
Hallo,

ich habe da ein mehr als großes Problem und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Hier erstmal die Vorgeschichte: (Achtung etwas lang)

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1987 haben meine Eltern einen Vertrag (Statut) bei unserer ortsansässigen Kabelfernseh- /Antennengemeinschaft unterzeichnet und sich zudem einen Hauptverstärker im Haus einbauen lassen, welcher unsere komplette Straße mit Fernsehsignal versorgt. Da wir ein kleineres Örtchen sind, gibt es vielleicht ca. 5 solcher Hauptverstärker, die bei Mitgliedern der Kabelgemeinschaft in deren Häusern verbaut sind.

Bis vor zwei Jahren haben wir die Dienste der Kabelgemeinschaft genutzt, jedoch aufgrund zahlreicher Ausfälle, zu Hauptsendezeiten teils über Stunden bzw. Tage hinweg, Bildstörungen, zunehmend schlechte Qualität, Sender wurden einfach abgeschaltet und neue Sender dazugeschaltet usw., haben wir uns eine Sat-Anlage zugelegt für das komplette Haus und wollten erstmal schauen ob wir damit besser auskommen als über Kabel. Was wie zu erwarten auch der Fall war.
Ein Jahr lang haben wir sozusagen Sat- und Kabel parallel genutzt, wobei wir dann zuletzt nur noch über Sat fern gesehen haben. Da die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen bei jährlich nur 25 Euro lagen, haben wir das auch nicht gekündigt (für den Notfall, falls die Sat-Anlage mal defekt sein sollte).

Im Mai 2009 kam ein Brief von der Kabelgemeinschaft, dass diese aufgrund der Umstellung von Analog zu Digital eine Preiserhöhung von 25 auf 40 EURO jährlich, Digital-Receiver muss selbst bezahlt werden, sowie eine Nachzahlung in Höhe von 120 EURO (innerhalb des Vertragsjahres) zu erstatten sind. Und das für gleich bleibend schlechte Qualität, was uns auch viele Mitglieder in der Kabelgemeinschaft bestätigt haben. Von alldem der Betreiber aber nichts wissen will (angeblich wären ja alle zufrieden).

Auf das Schreiben sollten wir uns innerhalb von 14 Tagen melden und unsere Meinung kundtun, was wir natürlich auch taten, in Form eines Widerspruchs und einer Kündigung. Aufgrund der enormen Preiserhöhung haben wir uns für die Form einer außerordentlichen Kündigung entschieden, da derartige Preissteigerungen und Nachzahlungen im Statut nicht vereinbart sind.

10 Tage später erhielten wir ein Schreiben, wo uns mitgeteilt wurde, dass eine außerordentliche Kündigung nicht möglich sei, weil im Statut fest verankert wäre, dass Preiserhöhungen und Nachzahlungen jeglicher Art (solange nicht über 50% der Mitglieder Einspruch einlegen würden) zu jederzeit möglich sind. Aber die Kündigung zum 31.12. durchgeführt wird, wenn 6 Monate vorher die Kündigung ausgesprochen wurde, was wir ja mit dem Schreiben vom Mai `09 rechtzeitig getan haben.

Im Juli `09 besuchte uns ein Vorstandsmitglied der Kabelgemeinschaft und vermittelte uns ebenfalls, dass die Kündigung erst zum 31.12. durchgeführt wird. Nur da gibt es ein Problem mit dem Hauptverstärker: Wenn wir austreten, muss dieser verlegt werden, damit jederzeit jemand an diesen herankommt, was wenn wir austreten nicht mehr gewährleistet werden kann. Da wir den Raum, in dem der Verstärker angebracht ist, sowieso vollständig umbauen möchten, kam uns dies ganz Recht.
Und hier kommt das eigentliche Problem: Laut Statut ist festgelegt, dass jegliche Kosten für die Umbaumaßnahmen vom Mitglied selbst getragen werden müssen. Die Kosten würden sich laut erster Schätzung auf ca. 2000 Euro, Verstärker- und Kabelumverlegung belaufen. Kosten die wir als Hauseigentümer laut Statut tragen müssten.
Zudem ging es noch um offen stehende Zahlungen der Stromkosten des Verstärkers (der vergangenen Jahre), welcher ja über unseren Zähler läuft und wir immer bezahlen mussten. Wir haben zwar eine jährliche Zahlung von 15 Euro erhalten, welche aber keinesfalls den tatsächlichen Stromverbrauch des Gerätes decken.
Uns wurde zugesichert das man das Problem im Vorstand diskutieren und uns über die Entscheidung schnellstmöglich Bescheid geben würde. Zudem wollte man uns einen Elektriker vorbeischicken, welcher den tatsächlichen Stromverbrauch des Gerätes misst.

Das geschah auch... 2 Monate später... Unser ortsansässiger Elektriker kam vorbei und nahm Messungen vor und kam ebenfalls zu dem Entschluss, dass die Stromkosten, die wir erstattet bekommen haben, keinesfalls dem tatsächlichen Verbrauch entsprachen und die Kabelgemeinschaft uns somit Stromgeld schuldet und diese uns über Jahre hinweg zu wenig gezahlt haben. Wobei wir noch nicht mal von 2008 und 2009 irgendwelche Zahlungen erhalten haben. Wir wollten schon oftmals den Stecker ziehen (was wir aber "noch" nicht taten).

Heute 22.12.2009 kam nun die Überraschung... ein Brief vom Vorstand der Kabelgemeinschaft... in dem drin steht, dass nach juristischer Prüfung der Kündigung vom Mai 2009 widersprochen wird. Da durch die Umbaumaßnahmen Kosten entstehen würden, welche wir zu zahlen haben (zum Allgemeinwohl der Gemeinschaft, damit die Haushalte auf unserer Straße weiterhin fernsehen können) und erst nach Umbau und Begleichung dieser Kosten die Kündigung wirksam wird. Ein entsprechendes Angebot für den Umbau könnte aber erst im Frühjahr 2010 erfolgen, da der entsprechende Mitarbeiter krank ist.

Auf dieses Schreiben hin sind wir persönlich zu unserem Vorstandsmitglied gegangen und wollten wissen wieso ein halbes Jahr später erst unserer Kündigung widersprochen wird. Die Antwort war: "Wenn wir Ihnen jetzt die Kündigung bestätigen, so haben wir nichts in der Hand gegen Sie, um unsere Forderungen für den Umbau des Hauptverstärkers geltend zu machen."

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Das war nun zwar etwas lang, aber meine Fragen zu dem ganzen sind:

1.) Sind Preiserhöhungen um über 200% zu jederzeit durchführbar, sogar während der Vertragslaufzeit, ohne das Recht vorher kündigen zu dürfen? (Es geht hier um eine Interessengemeinschaft.)

2.) Gilt das außerordentliche Kündigungsrecht in dem Falle?

3.) Wenn nein, so wurde zum 31.12. gekündigt (fristgerecht). Ist es möglich ein halbes Jahr später (kurz vor Ende der Vertragslaufzeit) gegen eine Kündigung, seitens des Betreibers, Widerspruch einzulegen? Und die Kündigung aufzuschieben?

4.) Wenn die Kündigung zum 31.12. erfolgt ist und der Betreiber nicht widersprechen darf, müssen wir dann die Kosten für den Umbau auch nachträglich noch zahlen (also wenn der Vertrag gekündigt ist)?

5.) Ist so etwas überhaupt rechtlich gesehen machbar? In meinen Augen ist so etwas ein Knebelvertrag und sittenwidrig. Da man nur durch "Freikaufen" aus diesem Vertrag herauskommt und zudem während der Vertragslaufzeit jegliche Preiserhöhungen akzeptieren muss, weil wenn man kündigt ja auch noch zahlen muss.



Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank schonmal im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Richter
 

Winnimaus

New member
Ich hoffe Deine Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung.

So wie ich das von ganz außen beurteilen kann kommt Ihr ohne Rechtsanwalt nicht viel weiter. Vor allem wegen der Nachzahlung für die Stromkosten (wenn schon pingelig, dann richtig) ;)

Die Firma wird sich mit Sicherheit nicht mit irgendwelchen Briefchen oder Telefonanrufen von Euch beeindrucken lassen.

Schon allein die Frage wer denn das Umsetzen des Hauptverteilers bezahlen muss, wird eine heftige Auseinandersetzung geben.
 

StefanRiC

New member
Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Das es ein sehr komplexes Problem ist, ist mir schon bewusst... nur geht es erstmal um grundsätzliche Sachen. Ob derartige Preiserhöhungen jederzeit möglich sind, Kündigungen einfach nach einem halben Jahr widersprochen werden können etc.?

Bei einem Anwalt bin ich Anfang Januar, nur wären Vorabinfos nicht schlecht gewesen, da es letztendlich um einen doch sehr hohen Betrag geht.

Eine Rechtsschutzversicherung haben meine Eltern natürlich nicht... nur wird das Haus sowieso demnächst auf mich und meine Schwester überschrieben und dann würde das Problem uns ja betreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Winnimaus

New member
Das erste Problem ist, dass Deine Eltern den Vertrag unterschrieben haben. Und wo steht dass ein neuer Hausbesitzer automatisch den Vertrag übernehmen muss?? Ich dachte immer dass Verträge an Personen gebunden sind und nicht an Gegenständen.
Eine weitere Frage ist ja, was überhaupt im Vertrag drin steht. Steht da, dass Kündigungen nach einem halben Jahr von der Firma widersprochen werden können? Steht da wie hoch und wie oft sie die Preise erhöhen dürfen?? Steht da, dass sie verpflichtet sind einen anständigen Programmempfang zu gewährleisten??

So gern wir Dir hier auch helfen möchten, wie Eisbär schon sagte, es ist ein sehr komplexes Problem mit vielen Nebenfaktoren, die uns hier so überhaupt nicht bekannt sind.
Ein Rechtsanwalt hat in der Hinsicht den Vorteil dass dieser den Vertrag lesen kann und auch die Gesetzeslage kennt was eine solche Firma darf und was nicht. Auch weiss dieser inwieweit ein Vertrag in einigen Punkten "sittenwidrig" ist und was Eure Pflicht ist.

Also bleibt Dir leider nix anderes übrig als alle möglichen Unterlagen mitzunehmen und dem Anwalt im Januar vorzulegen.

Wir würden uns aber freuen, wenn Du uns in der Hinsicht auf dem Laufenden halten könntest. Auch wir sind an Informationen interessiert und lernen immer wieder gerne was Neues dazu.

In diesem Sinne

Winni
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich verstehe eine Sache nicht,wieso müsst ihr das Eigentum eines Anderen auf eure Kosten entfernen?
Ob derartige Preiserhöhungen jederzeit möglich sind
Übermässige Preiserhöhung "kann" Wucher sein.
Eine Rechtsschutzversicherung haben meine Eltern natürlich nicht
Siehe mein erstes Posting.
nur wird das Haus sowieso demnächst auf mich und meine Schwester überschrieben und dann würde das Problem uns ja betreffen.
Wenn das vorher nicht geregelt ist,dann werdet ihr vermutlich den Vertrag übernehmen müssen.
1987 haben meine Eltern einen Vertrag (Statut) bei unserer ortsansässigen Kabelfernseh- /Antennengemeinschaft unterzeichnet
Ich interpretiere es so,es ist ein Verein,was eigentlich bei Antennengemeinschaft üblich ist.Hier lese ich in ähnlichen Statuten nichts über eine Kostenübernahme bei Ausscheiden.
Wäre hilfreich wenn du náhere Infos,kann auch per PN,hast.

bedenke,unsere Aussagen sind laienhaft.:D
 

StefanRiC

New member
Ich verstehe eine Sache nicht,wieso müsst ihr das Eigentum eines Anderen auf eure Kosten entfernen?
Das steht so in dem Statut drin. Es soll dem Allgemeinwohl der anderen Mitglieder der Gemeinschaft dienen. D.h. Wenn wir austreten, bzw. meine Eltern, könnten wir ja einfach den Stecker ziehen und eine komplette Straße hat keinen Empfang mehr. Somit muss sichergestellt werden, dass der Empfang der anderen Mitglieder weiterhin gewährleistet wird. Also muss das Gerät bei uns ausgebaut und irgendwo anders eingebaut werden... und die Kosten für den Umbau sollen wir tragen. Das steht auch so im Statut von 1987.
Nur besteht die Kündigung zum 31.12. und die haben es noch nicht auf die Reihe bekommen das Teil zu verlegen. Und wenn der Vertrag am 01.01. Null und Nichtig ist, wäre auch diese Klausel hinfällig und die könnten uns gegenüber keine Forderungen mehr geltend machen und müssten das Teil auf eigene Kosten umbauen.
So war ja die Aussage von dem Typen heute: "Der Kündigung wurde widersprochen bis der Umbau erfolgt ist und wir gezahlt haben... danach würde die Kündigung rückwirkend ausgesprochen."

Wenn das vorher nicht geregelt ist,dann werdet ihr vermutlich den Vertrag übernehmen müssen.
Genau das meinte der auch.... wir sollten, wenn wir das Haus übernehmen, den Vertrag kündigen... aber wir haben NIE einen da abgeschlossen (jedenfalls ich und meine Schwester).

bedenke,unsere Aussagen sind laienhaft.
Das ist absolut kein Problem und versteht ich auch :) Aber trotzdem nochmal danke für die Antworten. Auch wenn es vielleicht erstmal nicht so erscheint sind die trotzdem hilfreich.


Nur bin ich immer ausgegangen das Knebelverträge verboten sind... auch wenn es ein Vertrag von 1987 ist. Aber es ist wirklich so, entweder zahlen oder zahlen damit ihr da raus kommt. Oder ihr seit lebenslang gebunden und der Vertrag würde sogar vererbt etc.
Angeblich wurde alles durch einen Anwalt bei denen geprüft, was ich mir nicht vorstellen kann.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Angeblich wurde alles durch einen Anwalt bei denen geprüft, was ich mir nicht vorstellen kann.
:D War es ein "unparteiischer" Anwalt?

Allgemein:
ein Vertrag muss nicht bindend sein.Es gibt immer noch den Verstoss gegen gute Sitten.Dies wäre zu prüfen.
So war ja die Aussage von dem Typen heute: "Der Kündigung wurde widersprochen bis der Umbau erfolgt ist und wir gezahlt haben... danach würde die Kündigung rückwirkend ausgesprochen."
:confused:
Kannst du mir nähere Infos zukommen lassen?
Ich gehe von einer Antennengemeinschaft aus,und das sind in der Regel Vereine.Und Vereinsvorstände sind,man erlaube es mir,Vereinsmeier.Oder Wichtigtuer.:p, die am heimischen Herd nix zu vertellen haben.
 

Winnimaus

New member
Das wäre mir persönlich neu, dass solche Verträge vererbar sind. Dann müsste man ja quasi auch die Telefonkosten von den verstorbenen Eltern weiter bezahlen, weil man ja Erbe ist .... Und ausserdem?? WEM gehört denn dieser komische Hauptverteiler?? Euch oder der Firma?? IHR habt nur ein Teil des Grundstücks zur Verfügung gestellt. Und ganz frech gesponnen, hätten Deine Eltern unverschämterweise ja noch Miete nehmen können, da dieser Verteiler ja einen gewissen Teil des Hauses in Anspruch nimmt *hüstel...

Weiterhin sehe ICH es so, dass die Firma dafür zuständig ist, dass die anderen Mitglieder dieser Gemeinschaft einen Empfang haben, und nicht Deine Eltern. Wer führt denn die Wartungen des Gerätes durch? Ihr oder die Firma??

Und wenn die Firma es nicht auf die Kette bekommen hat, weil sie keine Lust hat die Kosten für den Umbau selbst zu übernehmen, dann ist das nicht das Problem Deiner Eltern. Schließlich ist in meinen Augen die Firma im Verzug.


Gegen den Widerspruch wegen der Kündigung würd ich persönlich auch wieder Widerspruch einlegen.

Einen Vorschlag hätt ich noch: Unterhalte Dich doch mal mit dem Anwalt, welche Kosten Ihr der Firma nicht noch in Rechnung stellen könnt, wie z.B. Nutzungsgebühr der Räumlichkeiten, Nachzahlung Strom, oder sonstigen.... Wenn der Anwalt ein findiges Köpfchen ist, wird er sich vielleicht da noch was einfallen lassen. Immerhin sind Deinen Eltern ja auch seit Anno-ersten-Kartoffelkrieg etliche Kosten entstanden.... ;)

Wie gesagt, alles meine Meinung, meine Vermutungen und meine verrückten Gedanken....
 

StefanRiC

New member
War es ein "unparteiischer" Anwalt?
Kann ich mir nicht vorstellen... denn das Schreiben heute kam auch von keinem Anwalt, sondern vom Vorstand der Kabelgemeinschaft.

Kannst du mir nähere Infos zukommen lassen?
Ich gehe von einer Antennengemeinschaft aus,und das sind in der Regel Vereine.Und Vereinsvorstände sind,man erlaube es mir,Vereinsmeier.Oder Wichtigtuer., die am heimischen Herd nix zu vertellen haben.
Ja genau, es ist eine Antennengemeinschaft bzw. Kabelgemeinschaft und von der Rechtsform ist es eine Interessengemeinschaft welches auf einem Statut aufgebaut ist, was jeder Teilnehmer zu unterzeichnen hat.
Vereinsmeier ist gut :-D Aber der fühlt sich wirklich sehr wichtig.

Das wäre mir persönlich neu, dass solche Verträge vererbar sind.
Das ist mir auch neu. Aber laut seiner Aussage im Juli, wo wir uns persönlich unterhalten hatten, müsste ich bzw. meine Schwester den Vertrag kündigen, sollten wir das Haus übernehmen. Auf die Frage, warum kündigen wo wir noch nichtmal eingetreten sind, kam keine Antwort.

Und ausserdem?? WEM gehört denn dieser komische Hauptverteiler?? Euch oder der Firma??
Ist halt keine Firma sondern eine Interessengemeinschaft... und der Hauptverteiler würde der ""Gemeinschaft"" gehören.

Einen Vorschlag hätt ich noch: Unterhalte Dich doch mal mit dem Anwalt, welche Kosten Ihr der Firma nicht noch in Rechnung stellen könnt...
Hatten wir uns auch schon mal gedacht, ab sofort eine Miete für den Raum zu verlangen, da wir den für nix anderes nutzen können... obwohl wir umbauen möchten, wenn das Teil unbedingt bei uns drin bleiben muss und keine andere Möglichkeit besteht. Muss eben nur rechtlich wasserdicht sein.

Wikipedia sagt: "Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es daher unerheblich, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht."
Mal schaun was der Anwalt meint, halte euch auf dem Laufenden. Besten Dank!!!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das wäre mir persönlich neu, dass solche Verträge vererbar sind. Dann müsste man ja quasi auch die Telefonkosten von den verstorbenen Eltern weiter bezahlen, weil man ja Erbe ist
Vorsicht. :p Es gibt Verträge die erlischen nicht mit dem Tod des Erblassers.Z.B. Mietvertrag:
(1) Der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Dasselbe gilt für den Lebenspartner.
(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt.
(..)
Quelle:dejure.org/gesetze
Hier geht es aber um die Übernahme einer Immobilie.
Und hier kommt zum Tragen ob der @StefanRiC das Nutzungsrecht übernehmen muss.
Nach meiner Sicht,ohne Kenntnis der Statuten, ist die Antennengemeinschaft bzw. Kabelgemeinschaft nur Mieter.
Sollte so ein Vertrag schwierig zu kündigen sein,kann es möglich sein das das Haus eine Wertminderung hat.Beispiel:Nießbrauch
Ob dies hier zum Tragen kommt entzieht sich meiner Kenntnis.

aber,:p Wir können hier diskutieren,eine Hilfe soll es nicht sein.Denn wir sind nur Laien und können nur Denkanstösse vermitteln.
 

StefanRiC

New member
Nein, also das Haus wird normal überschrieben, schon zu Lebzeiten... wollten wir zwar eigentlich erst in 1 oder 2 Jahren machen... aber wenn das helfen würde schon eher.
Weil da könnten meine Eltern (die ja nur noch in dem Haus wohnen, aber es ihnen nicht mehr gehört) sagen... also wir würden den Verstärker ja gern drin lassen... aber unsere Kinder die wollen das nicht, tut uns leid.

Und die Kabelgemeinschaft ist in dem Sinne ja auch kein Mieter, oder? Eher ein Mietnomade. Denn Mietgebühren werden ja noch nicht verlangt und sind im Statut auch nicht festgelegt. Wir sind nur das erste Haus der Straße und da war es vor 22 Jahren das logischste den Verstärker da zu verbauen. Und zu der Zeit dachte noch keiner daran, dass man das Teil man wieder loswerden will.

Die Frage ist halt echt nur: Dürfen die der Kündigung widersprechen (nach 6 Monaten), obwohl wir rechtzeitig im Mai 2009 gekündigt haben und uns im Juli der 31.12. als Kündigungstermin zugesagt wurde? Gibt es da nicht auch Fristen von 14 Tagen oder einem Monat um einer Kündigung zu widersprechen??
Denn vor dem 31.12. bekommen die den Verstärker nicht mehr woanders verbaut... und wenn die Kündigung rechtsgültig ist, dann ist auch das Statut hinfällig und die können keine Forderung stellen und müssen den auf eigene Kosten umbauen... so waren eben die Worte des Vorstandsmitglieds.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Frage ist halt echt nur: Dürfen die der Kündigung widersprechen (nach 6 Monaten), obwohl wir rechtzeitig im Mai 2009 gekündigt haben und uns im Juli der 31.12. als Kündigungstermin zugesagt wurde? Gibt es da nicht auch Fristen von 14 Tagen oder einem Monat um einer Kündigung zu widersprechen??
Denn vor dem 31.12. bekommen die den Verstärker nicht mehr woanders verbaut... und wenn die Kündigung rechtsgültig ist, dann ist auch das Statut hinfällig und die können keine Forderung stellen und müssen den auf eigene Kosten umbauen... so waren eben die Worte des Vorstandsmitglieds.
Generell,:D meine Meinung.einer Kündigung kann man widersprechen.Ob man das nach 6 Monaten kann,das glaube ich nicht.
Aber,habt ihr die Kündigung schriftlich?Habt ihr eine Bestätigung über den Empfang?Wie habt ihr gekündigt?
Willenserklärungen hier Kündigung,muss man spáter beweisen können.
Denn vor dem 31.12. bekommen die den Verstärker nicht mehr woanders verbaut...
Das wäre doch das Problem von dem "Verein".
Aber,wie schon oft erwähnt,laienhafte Meinung und ohne Kenntnis der Statuten nicht gerade hilfreich.
In euren Statuten muss doch etwas stehen über Kündigung??
Gerade beim Verkauf,wenn man es wollte, könnte dieses zur Minderung des Verkaufspreis führen.Denn der Käufer könnte einen Teil der Immobilie nicht frei nutzen.
dann ist auch das Statut hinfällig und die können keine Forderung stellen und müssen den auf eigene Kosten umbauen... so waren eben die Worte des Vorstandsmitglieds.
Das soll jemand verstehen.:confused:
Nochmals,ohne Kenntnis der Statuten sind es nur Vermutungen und keine klaren Aussagen.
 

StefanRiC

New member
Aber,habt ihr die Kündigung schriftlich?Habt ihr eine Bestätigung über den Empfang?Wie habt ihr gekündigt?
Die Kündigung haben wir schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (+ Unterschrift Empfänger) im Mai gemacht... darauf haben die ja 10 Tage danach schriftlich geantwortet, dass eine außerodentliche Kündigung nicht erfolgen kann, aber eine fristgemäße zum 31.12.2009.
Mündlich wurde uns der 31.12. auch im Juli beim persönlichen Gespräch mit dem Vorstandsmitglied bestätigt!

Und heute zum 22.12. kam nun der Brief, wobei es auch nicht direkt ein Widerspruch war... dass der Ausbau des Verstärkers erst im Frühjahr 2010 erfolgen kann und die Kündigung zum 31.12.2009 rückwirkend erfolgt.

Ich werde morgen mal das Statut einscannen und hochladen.

Es steht aber so drin:

- Kündigung muss 6 Monate vor Jahresende erfolgen
- Bei Austritt aus der Gemeinschaft sind von der Gemeinschaft erhaltene Geräte etc. zurückzugeben (klar ist überall so) und Kosten für auftretende Rückverlegungen oder Änderungen, um der Gemeinschaft nicht zu schaden, vom Mitglied zu tragen. Also halt den Verstärker umzubauen, wo jederzeit ein Mitarbeiter ran kann.
 

manafraid

New member
Welche Rechtsform hat denn dieser Verein? Was verstehst Du unter "Statut"?. Ist das in Deinem Falle so etwas wie eine Vereinssatzung oder ein unterschriebener Vertrag?? Das ist alles unklar.
In jedem Falle gilt: Wenn ich, was auch immer, kündige, so gelten für diese die im BGB genannten Fristen. Ob der Empfänger einer Kündigung widerspricht oder in Hamburg rauscht die berühmte Linde, das ist ohne jeden Belang. Wenn er meint, von Dir Geld fordern zu können, so muß er klagen, nicht Du.
Sogenannte "dingliche Rechte", die so manchem z.B. bei einem Verkauf eines Hauses das Leben schwer machen (Überwegungsrechte, Wohnrechte etc.) müssen im Grundbuch eingetragen sein. Ist dieses nicht der Fall, ist zum Beispiel ein "Wohnrecht" nur vertraglich geregelt und dort nicht eingetragen, so ist es im Zweifelsfall immer null und nichtig.
Aber, es ist in der Tat schwer und vor allem auch an dieser Stelle gar nicht zulässig, hier rechtliche Beratung zu leisten. Ein Beratungsgespräch bei einem zuverlässigen, guten und unabhängigen Anwalt würde sicher weiterhelfen.
Im übrigen sind "Vorstandsmitglieder" welcher Vereine auch immer, gewöhnlich "Wichtigtuer". Die haben zumeist zu Hause nichts zu sagen, deshalb lassen sie sich auch in Vorstände wählen (war selbst in 3 Fällen schon einmal in Vereinsvorständen, aber nur, weil für bestimmte Posten, für die bestimmte Kenntnisse erforderlich waren, absolut niemand zu finden war, Ausnahme: Wichtigtuer für die "Nur"-Vorsitzenden.)

Gruß
manafraid
 
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