Abzocke mit Gratis-Apps: Besonders die größten Anbieter sind im Visier

schnippewippe

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Achtung: Handy, Telefon und Kreditkarte vor Zugriff von Kindern / Jugendlichen schützen

Großbritannnien geht gegen Abzocke-Apps vor

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Für Eltern ist es häufig ein Schock: Der Nachwuchs lädt mit ihrer Erlaubnis ein Gratisspiel herunter und kauft sich dann unbemerkt teure Zusatzfunktionen. Verbraucherschützer in Großbritannien wollen solche Freemium-Angebote nun prüfen.

Fünfjährige :huh: können üblicherweise nicht viel Unfug mit Geld treiben, schließlich haben sie kaum etwas davon. Anders war das im Fall von Danny Kitchen: Das Kind aus der britischen Stadt Bristol verzockte mal eben 1700 Pfund (fast 2000 Euro) auf dem iPad seiner Familie. In dem Glauben, der Sohnemann wolle ein kostenloses Spiel herunterladen, hatte Dannys Vater sein Passwort eingegeben.............................weiter im link
Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn die mit vermeintlich kostenlosen Internet-Spielen die Telefonrechnung belasten. Das hat das Landgericht Saarbrücken in zwei bundesweit wohl einmaligen Grundsatzurteilen entschieden. (Veröffentlicht am 18.08.2011)


Justiz Urteil LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 99/10


Internetanschluss: Eltern stehen nicht für Kosten des minderjährigen Kindes ein


Internetrecht für Eltern - Wilde Beuger Solmecke
Nachschlagewerk rund um das. Internetrecht - für Eltern und. Kinder .

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