schnippewippe
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AG Minden – Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel in AGB
Hier habeich gerade ein neues Urteil gefunden. Das passt ja wie die Faust aufs Auge.
AG Minden – Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel in AGB
Mit Urteil vom 19. Dezember 2012 (Az. 22 C 463/12) hat das AG Minden entschieden, dass bei einem online abgeschlossenem Vertrag nicht erst in den AGB über die tatsächliche Vertragslaufzeit informiert werden darf.
Über das Bestellformular auf der Website des Anbieters wählte der Beklagte eine „Basis-Anzeige“ mit einer Laufzeit von 1 Monat aus. Aufgrund der Gestaltung der Website wurde zum Zeitpunkt dieses Klicks nicht angezeigt, dass sich die Laufzeit des Vertrages infolge der AGB automatisch verlängert. Diese Information war noch unterhalb der Fußnoten verborgen.
Damit, so das Gericht, sei die Verlängerungsklausel in den AGB überraschend im Sinne des § 305c BGB. Folglich sei sie nicht Bestandteil des Vertrages geworden.
Der Beklagte müsse nicht damit rechnen, dass sich wesentliche Vertragsbestandteile wie Informationen zur Vertragsdauer irgendwo auf der Website versteckt befinden........................weiter im link