Alkohol-Verkaufsverbot

De kleine Eisbeer

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Bundesverfassungsgericht

Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß

Es bleibt dabei: In Baden-Württemberg gibt es zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an Tankstellen keinen Alkohol zu kaufen. Eine Klage dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nun abgewiesen - die Einschränkung sei für das Gemeinwohl hinnehmbar.
Quelle&mehr: faz.net
 
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