An Kinder gerichtete Werbung in Spielen wettbewerbswidrig

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An Kinder gerichtete Werbung in Spielen wettbewerbswidrig

Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mitteilte, hat der BGH im Rahmen eines Versäumnisurteils am 17. Juli 2013 ein Urteil des Kammergerichtes Berlin aufgehoben und an Kinder gerichtete Werbeaussagen mit einem Link zu kostenpflichtigen Zubehörangeboten für das Computerspiel „Runes of Magic“ für unzulässig erklärt.

Die Firma Gameforce Berlin AG hatte in Ihrem Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ mit der Aussage „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ geworben. Wenn die User – auch Kinder/Jugendliche – auf den dazugehörigen Link klickten, öffnete sich eine neue Internetseite, auf der diverse Zusatzprodukte zum Kauf angeboten wurden.
Darin sah die vzbv ein wettbewerbswidriges Verhalten, denn im Anhang zur UWG wird unter Verweis auf § 3 Absatz 3 UWG ..............mehr im link
 
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