Auslands-Knöllchen müssen bald bezahlt werden

schnippewippe

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Auslands-Knöllchen müssen bald bezahlt werden

EU-Parlament beschließt gemeinsame Datenbank
Bislang mussten Autofahrer bei Verkehrsverstößen im Ausland kaum mit Strafe rechnen. Zwar werden ab und zu Bußgeldbriefe verschickt. Doch werden die Strafmandate so gut wie nie vollstreckt. Das soll sich nun ändern: Das EU-Parlament beschloss die Gründung einer EU-weiten Datenbank für Verkehrssünder, über die ausländische Wagenhalter unbürokratisch und schnell ermittelt und bestraft werden können.

Wenn ein Fahrer in einem anderen EU-Staat geblitzt wird, können dessen Behörden die Pkw-Zulassungsdaten erfragen und die Fahrer zur Verantwortung ziehen. Geahndet werden etwa zu schnelles Fahren, Alkohol oder Handy am Steuer und das Überfahren roter Ampeln.
Richtlinie gilt ab 2013

Theoretisch ist das bereits seit vergangenem Herbst möglich. Seitdem gilt grundsätzlich, dass Bußgeldbescheide ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eingetrieben werden können. Doch in der Praxis änderte sich nicht viel. Länder wie Belgien, Griechenland, Irland und Italien machten bisher nicht mit. Auch war der Aufwand hoch, Wagenhalter und Fahrer ausfindig zu machen. Dies soll sich mit der gemeinsamen Datenbank Eucaris ab 2013 ändern.........................mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Bald ist nicht ganz richtig.
Wie es in dem Artikel steht gilt das schon seit Ende 2010.
Und was vergessen wird,es werden nicht zukünftige Geldbußen eingefordert,sondern auch vergangende.
Da die Verjährungsfristen im Ausland länger sind ist es möglich Verstößeeinzutreiben die ein paar Jahre her sind.
Italien,5 Jahre,Belgien 1 Jahr,Niederlande normal 2 Jahre,rechtskräftige Bescheide 2 Jahre,6 Monate.

Ps.
Zwischen Deutschland und Österreich besteht seit einiger Zeit ein Vollstreckungsabkommen, durch das ein österreichisches Bußgeld in Deutschland beigetrieben werden kann.
 

schnippewippe

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Wenn man nicht selber gefahren ist.
.......................... Ein Mandant kam nun mit einem Parkknöllchen aus Holland, welches von einem britischen Inkassounternehmen eingetrieben werden sollte. Der Mandant wurde als Halter des Fahrzeugs angeschrieben, der Fahrer wurde zunächst nicht ermittelt. Das geht in Holland und vielen anderen EU-Staaten; in Deutschland aber kann nur der Fahrer, also der Verursacher einer Ordnungswidrigkeit belangt werden – und genau das hatte ich für den Mandanten eingewendet..................................
 
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