schnippewippe
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Bearbeitungsgebühr bei Bankdarlehen – Keine Verjährung bis 31.12.2014?
Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass eine Verjährung, dass ein Verjährungsbeginn bei unklarer Rechtslage hinausgeschoben sein kann bis zur Klärung der Rechtslage; dies jedenfalls soweit die Lage geklärt wird, dass eine Klageerhebung zumutbar erscheint. Diese Argumentation bietet sich nunmehr selbstverständlich auch bei Bearbeitungsgebühren von Bankdarlehen an. Sollte man einen Verjährungsbeginn in das Jahr 2011 erreichen, wären damit bis zum 31.12.2014 noch Klagen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr möglich........................................
Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass eine Verjährung, dass ein Verjährungsbeginn bei unklarer Rechtslage hinausgeschoben sein kann bis zur Klärung der Rechtslage; dies jedenfalls soweit die Lage geklärt wird, dass eine Klageerhebung zumutbar erscheint. Diese Argumentation bietet sich nunmehr selbstverständlich auch bei Bearbeitungsgebühren von Bankdarlehen an. Sollte man einen Verjährungsbeginn in das Jahr 2011 erreichen, wären damit bis zum 31.12.2014 noch Klagen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr möglich........................................