Bearbeitungsgebühr bei Bankdarlehen – Keine Verjährung bis 31.12.2014?

schnippewippe

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Bearbeitungsgebühr bei Bankdarlehen – Keine Verjährung bis 31.12.2014?

Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass eine Verjährung, dass ein Verjährungsbeginn bei unklarer Rechtslage hinausgeschoben sein kann bis zur Klärung der Rechtslage; dies jedenfalls soweit die Lage geklärt wird, dass eine Klageerhebung zumutbar erscheint. Diese Argumentation bietet sich nunmehr selbstverständlich auch bei Bearbeitungsgebühren von Bankdarlehen an. Sollte man einen Verjährungsbeginn in das Jahr 2011 erreichen, wären damit bis zum 31.12.2014 noch Klagen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr möglich........................................
 

schnippewippe

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Bearbeitungsentgelte: Lassen Sie sich nicht abwimmeln
Die Verbraucherzentralen sammeln die Ablehnungsschreiben der Banken und Sparkassen.


Sie haben nach den BGH-Urteilen vom 28. Oktober Ihr Kreditinstitut angeschrieben und aufgefordert, Ihnen das seinerzeit in Rechnung gestellte Bearbeitungsentgelt zu erstatten. Und Ihre Bank bzw. Sparkasse hat dies abgelehnt?

Wir werten die Abwimmelungsargumente der Kreditinstitute aus, um Ihnen ggf. Argumentationshilfen für Ihr weiteres Vorgehen zu liefern. Sie haben hier die Möglichkeit, uns mitzuteilen, mit welchen Argumenten Ihre Bank oder Sparkasse die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ablehnt.

Die Auswertung stellen wir auf unserer Internetseite bereit und verschicken sie per Newsletter. Nachdem Sie Ihre Angaben abgeschickt haben, können Sie sich zum entsprechenden Newsletter anmelden.

Bitte beachten Sie: Aus Kapazitätsgründen sind wir nicht in der Lage, persönliche Nachfragen zum konkreten Einzelfall zu beantworten. Wir bitten um Verständnis.
 

Krennz

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Ist es nicht so, dass die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt des BGH-Urteils zu laufen beginnt, da das Urteil die Verjährung aufgehalten, bzw. gelöscht hat?
 
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