schnippewippe
New member
Betriebskostenguthaben – Anrechnung im SGB II Bezug?
In meiner Beratung von Hartz 4 Empfängern taucht immer häufiger das Problem auf, dass Leistungsberechtigen die eine Betriebskostenrückzahlung erhalten haben diese im drauf folgenden Monat wieder abgezogen wird. Der Abzug wird mit § 22 Abs. 3 SGB II (früher § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II) begründet.
Dieser Paragraph ist aber nicht anzuwenden wenn das Jobcenter vorher dem Leistungsberechtigen nicht die volle Miete gezahlt hat sondern nur in Höhe der sogenannten Mietobergrenze.
Wenn bei Ihnen ein solcher Abzug auch erfolgt dann lassen Sie sich beraten.
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 186/10 R – hat kürzlich entschieden, dass Rückzahlung von Kosten für Haushaltsenergie, die auf Vorauszahlungen aus Zeiträumen beruht, in denen Hilfebedürftigkeit bestand, nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Dies beruht auf dem Gedanken, dass Vorauszahlungen die der Leistungsberechtigte aus seiner Regelleistung selbst bezahlt hat schon vorher in seinem Vermögen gestanden haben und kein zweites Mal zufließen können............................weiter im link