BGH:12-Stunden-Frist dürfen bebotene eBay-Auktionen nicht grundlos abgebrochen werden

schnippewippe

New member
BGH: Auch innerhalb der 12-Stunden-Frist dürfen bebotene eBay-Auktionen nicht grundlos abgebrochen werden
BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14 § 280 BGB, § 283 BGB

Der BGH hat entschieden, dass eBay-Auktionen, auf denen mindestens ein Gebot abgegeben wurde, nicht grundlos abgebrochen werden dürfen. Hieran ändere auch die weiteren Informationen zur eBay-AGB-Klausel § 9 Nr. 11 (”Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.“) nichts, da diese einschränkend auszulegen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014:......................................
 

eloq

New member
Schwachsinn,,,,scheinbar Unwissender :)

Natürlich kann und darf man eine eBay-Auktion abbrechen.
Sollten allerdings schon Gebote vorliegen, müßte man diese vorab STREICHEN; Dann ist man auf der sicheren Seite ;.)

MFG
 
Oben