BGH.Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig

schnippewippe

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Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig, so Urteil des BGH

Sie möchten eine Kamera-Attrappe aufstellen, um so Ihre Rechte zu schützen und Dritte nur denken zu lassen, sie unterliegen einer Videoüberwachung? Davon rate ich ab, denn damit riskieren Sie eine Abmahnung, da auch das Aufstellen von Kamera-Attrappen unzulässig ist. Dies hat der BGH eindeutig entschieden, Urteil vom 16.3.2010 – VI ZR 176/09. Damit unterliegt der Aufstellende Unterlassungsansprüchen gem. §§ 1004, 823 BGB...........................
 
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