schnippewippe
New member
BGH entscheidet erneut: Unzulässige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hinsichtlich Stornokosten, Rückkaufwerte und Verrechnung von Abschlusskosten
BGH
Urteil vom 17.10.2012
IV ZR 202/10
BGH
Urteil vom 17.10.2012
IV ZR 202/10
Der BGH hat wenig überraschend erneut eine Klauseln in Lebens und Rentenversicherungsverträgen hinsichtlich Stornokosten, Rückkaufwerte und Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam erklärt. (siehe dazu auch "BGH: Überhöhte Stornokosten und zu niedrige Rückkaufwerte bei Kapitallebensversicherungen und in Rentenversicherungsverträgen - Volltext liegt vor ")..............zum Urteil im link
Zuletzt bearbeitet: