BGH entscheidet erneutUnzulässige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträge

schnippewippe

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BGH entscheidet erneut: Unzulässige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hinsichtlich Stornokosten, Rückkaufwerte und Verrechnung von Abschlusskosten

BGH
Urteil vom 17.10.2012
IV ZR 202/10

Der BGH hat wenig überraschend erneut eine Klauseln in Lebens und Rentenversicherungsverträgen hinsichtlich Stornokosten, Rückkaufwerte und Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam erklärt. (siehe dazu auch "BGH: Überhöhte Stornokosten und zu niedrige Rückkaufwerte bei Kapitallebensversicherungen und in Rentenversicherungsverträgen - Volltext liegt vor ")..............zum Urteil im link
 
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developer

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AW: BGH entscheidet erneutUnzulässige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsvert

Passend zum Thema:

Auch in der Altersvorsorge muss man aufpassen, wo man sein Geld anlegt.
Offenbar haben MLP und die Heidelberger Leben sich bei ihren Verträgen ziemlich gut aus dem Geld der Kunden genährt: 30 Prozent Kosten - ein ziemlich starkes Stück.

Wenn sich alle Versicherer so verhalten würden, könnten wir uns wohl bald nur noch aussuchen, ob man unser Geld entweder verprasst oder auf Lustreisen in die Mitarbeiter-Zufriedenheit investiert...

Das Ansehen der Versicherungswirtschaft geht immer weiter nach unten :/


Der Artikel dazu: Abzocke bei MLP und Versicherer Heidelberger Leben / "30 Prozent 'Kosten' in über zwölf Jahren Altersvorsorge abgezogen" - Wirtschaft | Kriegsberichterstattung.com
 
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