BGH erlaubt Widerruf von Heizöl-Bestellungen

schnippewippe

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BGH erlaubt Widerruf
von Heizöl-Bestellungen
Kunden können bis zum Liefertermin auf fallende Preise reagieren.

Beim Kauf von Heizöl im sogenannten Fernabsatz – also etwa telefonisch oder übers Internet – hat der Kunde grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 17. Juni 2015 entschieden (Az. VIII ZR 249/14). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kann der Kunde nun seine Bestellung rückgängig machen, solange noch kein Heizöl geliefert wurde.

Der Heizölmarkt ist von relativ starken Preisschwankungen geprägt. Für private Heizölkunden bedeutet das Urteil, dass sie sich bei fallenden Preisen nicht ärgern müssen, wenn sie kurz zuvor zu einem höheren Preis bestellt haben. Sie haben nun die Möglichkeit, durch einen Widerruf und eine neue Bestellung Geld zu sparen. Sobald das Öl allerdings geliefert ist, geht das nicht mehr.

Der rechtliche Hintergrund......................................
 

Barsoi

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Was mich jetzt interessiert ist, ob ein Vermieter auch zu den Privatkunden zählt. Er ist zwar Kunde, aber eben nicht Verbraucher.
 
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