BGH: Schadensersatz für Ausfall des Internets

schnippewippe

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BGH: Schadensersatz für Ausfall des Internets

Wenn das Internet nicht funktioniert ist es im privaten Bereich nervig, im beruflichen Bereich werden die Geschäftsabläufe erheblich eingeschränkt. Seit heute ist diese zentrale Bedeutung des Internet auch höchstrichterlich abgesegnet und der Druck für Telekom & Co im Falle eines Ausfalls der Internetverbindung schneller tätig zu werden etwas gewachsen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.01.2013 (III ZR 98/12) über einen Fall entschieden, in dem für einen zweimonatigen Ausfall des privaten Internetanschlusses, über den der Kunde auch Telefon und Telefax abwickelte, Schadensersatz gegen den Telekommunikationsanbieter geltend gemacht wurde...............weiter im link
 
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