BGH stoppt Gewerbeauskunftszentrale

schnippewippe

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BGH stoppt Gewerbeauskunftszentrale

Seit mehr als zwei Jahren verschickte die Gewerbeauskunftszentrale (GWE) Angebotsformulare für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank an Unternehmen, Freiberufler, Vereine etc.. Diese Formulare, die im Regelfall per Fax oder Brief eintrafen, waren so gestaltet, dass auf den ersten Blick nicht erkennbar war, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges und auch kostspieliges Angebot handelte. Viele unterschrieben irrtümlich in dem Glauben, der Eintrag sei kostenlos. Aber nach wenigen Tagen flatterte eine Rechnung von mehreren hundert Euro ins Haus. Wer nicht zahlte, wurde oft monatelang mit unzähligen Mahn- und Drohschreiben der GWE, eines Inkassobüros oder verschiedener Rechtsanwälte traktiert.

Nun ein Lichtblick: Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität klagte vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die GWE und bekam Recht. Diese Urteile bestätigte nunmehr der Bundesgerichtshof, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der GWE zurückwies. Damit steht fest, dass das Verhalten der GWE wettbewerbswidrig war und deshalb untersagt wurde.

Hat das Treiben der GWE damit ein Ende? Da sich die GWE auch durch frühere Urteile nicht beeindrucken ließ, bleibt abzuwarten, ob dies nach der Entscheidung des BGH anders sein wird.

Es gilt nach wie vor: Zahlen Sie nicht! Sollten Sie Rechnungen oder Mahnungen der GWE erhalten, setzen Sie sich umgehend mit der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim in Verbindung. Sie erhalten dort Tipps, wie Sie sich verhalten sollen............................aus dem link
http://www.wz-newsline.de/lokales/k...g-aerger-mit-dubiosen-meldregistern-1.1247386


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