schnippewippe
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BGH: Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008
Hatte ein Versicherungsunternehmen seine Kunden nicht richtig über das Widerspruchsrecht informiert, erlosch dieses ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Regelung für unvereinbar mit dem damaligen EU-Recht erklärt. Nunmehr hat der BGH entschieden, dass Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht haben.....................................