Bloggergate: Zahlreiche deutsche Blogs verwenden verstecke Werbelinks

schnippewippe

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Bloggergate: Zahlreiche deutsche Blogs verwenden verstecke Werbelinks

Ist getarnte Werbung zulässig?
..................................In dem Zusammenhang mit der Aufdeckung der von der Netzgemeinschaft schnell als “Bloggergate” bezeichneten Affäre stellt sich die Frage, ob getarnte Werbung zulässig ist. Obwohl verstecke Werbung auf Webseiten offenbar häufig zum Einsatz kommt, muss die Frage verneint werden. Beide Parteien eines Vertrages, wie ihn Pallenberg beschrieben hat, handeln rechtswidrig. Das Telemediengesetz schreibt in § 6 Abs. 1 vor, dass “kommerzielle Kommunikationen” als solche zu erkennen sein muss.

Die Verschleierung des Werbecharakters geschäftlicher Handlungen stellt zudem gemäß § 4 Nr. 3 UWG einen Wettbewerbsverstoß dar. Auch der Rundfunkstaatsvertrag sieht in § 58 Abs. 1 vor, dass Werbung als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein muss. Die Norm schreibt zudem vor, dass in der Werbung keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden dürfen..........................mehr im link .
 
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