schnippewippe
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Böses Erwachen für Riester-Sparer: Staat fordert Zulagen zurück
Wann kann der Staat zurückfordern?
Eine Rückforderung ist aus verschiedenen Gründen denkbar:
1. Der Sparer kündigt den Vertrag vorzeitig und lässt sich das Geld auszahlen.
2. Der Sparer ist überhaupt nicht förderberechtigt.
3. Während der Vertragslaufzeit treten Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen des Sparers ein.
Im ersten Fall verhindert der Sparer bewusst, dass das Förderziel - die Zahlung einer lebenslangen Rente - erreicht wird. Daher verlangt der Staat die Zulage zu Recht zurück.
Im zweiten Fall hat der Sparer keinen Anspruch, eine Zulage zu erhalten, da ihm keine Förderung zusteht. Allerdings ist es ratsam, sich genau anzuschauen, wie der Vertrag zustande gekommen ist: Hat der Sparer selbst bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht, oder liegt eventuell eine Falschberatung vor? Möglicherweise kann der Sparer hier - abhängig vom Einzelfall - Ersatzansprüche gegen den Berater stellen.
Im dritten Fall ist der Sparer verpflichtet, aus eigener Initiative sämtliche wichtigen Änderungen rechtzeitig zu melden. Dazu zählen beispielsweise die Geburt eines Kindes oder ein Umzug. Hat der Sparer die rechtzeitige Mitteilung versäumt, besteht keine Möglichkeit, die Zulage nachträglich zu retten.
Was fordert die Verbraucherzentrale? .......................weiter im link