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Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile und spricht lieber Sanktionen aus
Job-Center vermitteln Beschäftigungsverhältnisse mit skandalösen Arbeitsverträge, die unterhalb der Entscheidung von Sozialgerichtsurteilen liegen, kritisiert Werner Schulten, Mitglied des Parteivorstandes der LINKEN und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, die Praxis der Bundesagentur für Arbeit.
Am 19. November 2011 urteilte das Sozialgericht Berlin in einer unanfechtbaren Entscheidung u.a.: "Für das Jahr 2011 ist für Berlin bei einer Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Bruttovergütung von weniger als 1058 EUR (netto: 815 EUR) sittenwidrig." Eine Nachfrage beim Job-Center Berlin-Mitte ergab, dass nach wie vor Vermittlungen in AGHE-Maßnahmen vorgenommen, die bei einer 38,5-Stunden-Woche mit 900 Euro brutto vergütet werden. Die Arbeitsverträge werden vom JobCenter geprüft und für gut befunden.
Bereits im September 2010 hatte das Sozialgericht Berlin entschieden, dass für Berlin eine Vergütung unter 1.035 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung für 2010 sittenwidrig sei. Ungeachtet dieser gesetzlichen Vorgaben wurden nach Auskunft des Job-Centers Berlin Mitte alleine dort 2.600 Personen in AGHE-Jobs vermittelt, ein großer Teil davon zu 900 Euro brutto. Es ist ein Skandal, wie die Bundesagentur mit rechtskräftigen Urteilen der Sozialgerichte umgeht. Aber noch skandalöser ist die Tatsache, dass sich eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland sittenwidrig verhält, denn die
Vermittlung in solche Arbeit unter Androhung von Sanktionen ist dies allemal.
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