Bundesgericht/EDÖB: IP-Adressen sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes

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Bundesgericht/EDÖB: IP-Adressen sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzesanonym.to - free dereferer service

In einem kürzlichen Entscheid (schriftliche Begründung noch ausstehend) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob IP-Adressen als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes gelten.

Gemäss der Medienmitteilung des Eidg. Datenschutzbeauftragten (EDÖB) sei das Bundesgericht der Argumentation des EDÖB praktisch vollumfänglich gefolgt. Laut dem Urteil des Bundesgerichts sind IP-Adressen eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Weiter erachtete es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.

Gemäss Bundesgericht verstiess damit das Geschäftsmodell einer privaten Aktiengesellschaft, dass darin besteht, im Auftrag von Urheberrechtsinhabern in Peer-to-Peer-Netzwerken nach dort illegal angebotenen urheberrechtlich geschützten Werken zu suchen, gegen das Datenschutzgesetz...............aus dem link.
 
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