schnippewippe
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« Der neue Bußgeldkatalog ab 01.05.2014
Zum 01.05.2014 erfolgt eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems.
Nach dem neuen System richtet sich die Punktezahl nach der Schwere der Tat. Die Eintragungsgrenze ist dabei für Verkehrsverstöße ab dem 01.05.2014 von bislang 40,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben worden. Einzelheiten zu den einzelnen Verkehrsverstößen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden.
Punkteskala:................................im link