Deutsche Zentral Inkasso GmbH unterstützt BDIU

schnippewippe

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Deutsche Zentral Inkasso GmbH unterstützt - Bundesverband Deutscher Unternehmen e.V.

Dachte echt ich bin im falschen Film.






Inkassounternehmen sind Partner der Wirtschaft


Pressemeldungen Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.




Da der link im Screenshot nicht anklickbar ist stelle ich ihn hier mal ein.
Kammergericht: Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso (PM 11/2011)
Kammergericht: Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso (PM 11/2011)

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.

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Gesch-Nr.: IX – 7525 G 1 KG (26/09)


Hinweis wegen telefonischer Anfragen und schriftlicher Eingaben zum Verfahren „Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ (Stand: 26. Juli 2011)


Der Verfahrensstand entspricht weiterhin der Mitteilung vom 26. Januar 2011. Gegen den Widerruf der Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch das Kammergericht als Verwaltungsbehörde ist Anfechtungsklage eingelegt worden. Für die Entscheidung darüber und das entsprechende Gerichtsverfahren einschließlich Verhandlungstermin ist ausschließlich das Verwaltungsgericht Berlin zuständig.


Bitte sehen Sie deswegen von Anfragen und Eingaben an das Kammergericht zu diesem Verwaltungsprozess ab. Darüber hinaus sind weder die Pressestelle noch die für das Registrierungsverfahren zuständige Fachabteilung befugt, rechtlichen Rat zum Umgang mit Forderungsschreiben von Inkassounternehmen zu erteilen. Es wird deshalb anheimgestellt, anwaltlichen Rat einzuholen oder Kontakt mit Beratungsstellen zu Verbraucherrechten (Verbraucherzentralen) aufzunehmen..........mehr im link

Bundesverband Inkasso: Abofallen im Internet täuschen Verbraucher – Rechnungen von Abzockfirmen ohne Rechtsgrundlage

Bundesverband Inkasso: Abofallen im Internet täuschen Verbraucher – Rechnungen von Abzockfirmen ohne Rechtsgrundlage

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU
So arbeiten seriöse Inkassounternehmen
 
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schnippewippe

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Und hier noch eine Meldung

BDIU distanziert sich von „DOZ Deutsche Zentral Inkasso“

Berlin, 10. August 2011 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, distanziert sich von dem Unternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“, Bundesallee 47, 10715 Berlin

Die „Deutsche Zentral Inkasso“ hatte in einer Pressemitteilung am 8. August verbreitet, das Unternehmen lehne eine Mitgliedschaft im BDIU ab. Weiterhin hatte es behauptet, es unterstütze den Verhaltenskodex des BDIU, den dieser seinen Mitgliedsunternehmen zur Ausübung einer seriösen Inkassotätigkeit auferlegt.

Dazu stellt der Branchenverband klar: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hat der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten. Derzeit wenden sich zahlreiche Verbraucher mit kritischen Nachfragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ an den BDIU. Diese Nachfragen lassen erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt. ................


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Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Aufnahme der „Deutschen Zentral Inkasso“ in den BDIU somit ohnehin ausgeschlossen.

Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BDIU auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine mündliche Verhandlung nunmehr für Ende August anberaumt werden soll. Im Übrigen steht der Inkassoverband im turnusmäßigen Kontakt mit dem Kammergericht Berlin, das für die Registrierung von Inkassodienstleistern in Berlin verantwortlich zeichnet.

Verbrauchern, die Fragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ haben, rät der BDIU derweil, sich direkt an das Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin zu wenden....................mehr darüber im link
Da sage ich mal Danke für diese Pressemitteilung. Da kommt Hoffnung auf.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was denkt Otto-Normal bei einer solchen Überschrift???? :whistle:


Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Schuldner für 6 Monate in Haft
Schuldner der Deutschen Zentral Inkasso GmbH sitzt 6 Monate in JVA Dresden ein.

Otto-Normal wird denken,jetzt wurde sogar jemand wegen "Schulden" bei den ABO-Fallen eingebuchtet.

Herr Bernhard S.(Selber ein Schuldner 1 MIO €) hierzu: „Die Zwangsvollstreckung bei Gefängnisinsassen ist schwer bis gar nicht durchführbar. Oftmals sind die Insassen mittellos. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH legt diese Fälle jedoch auf Wiedervorlage, so dass das Mahnverfahren nach Haftentlassung jederzeit wieder aufgegriffen werden kann.“

Heisst verständlich,man versucht bei einem Häftling das Mahnverfahren durchzusetzen.
Wegen Schulden kommt man nicht in Haft.
Es wird höchstens eine Beugehaft zur Abgabe der EV angedroht.
 

schnippewippe

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Danach hat mein Spammen ein Ende !!!!!!!!!!

Terminshinweis: Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft

gegen

das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts


hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.
 
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