Die Media Inkassomanagement AG

schnippewippe

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Mahnwelle von Media Inkassomanagement AG
Zahlung verweigern - Werbeanrufe der Verbraucherzentrale melden!

Die Media Inkassomanagement AG macht aktuell Forderungen in Höhe von 107,90 Euro für angebliche telefonische Anmeldungen bei "TOP 200 Gewinnspiele und Millionenrente" und "Die Gewinnbörse" von der Firma DEM Marketing geltend.
Bei Nichtzahlung droht das Inkassobüro u. a. mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich von solchen leeren Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und nicht aus Angst oder Unkenntnis zu zahlen. Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss nicht zahlen. Dass eine Forderung besteht, muss das Inkassounternehmen beweisen. Keinesfalls sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, weil man sich dabei vertraglich zu dieser Zahlung verpflichtet, unabhängig von deren Berechtigung.

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale ist das Inkassobüro nicht beim zuständigen Kammergericht Berlin zugelassen, sondern laut Briefkopf beim Registergericht im schweizerischen Baar, Kanton Zug. Einige als Internetabzocker bekannte Firmen haben bzw. hatten dort ihren Sitz (z. B. probenverzeichnis.com, probenmax.net.). Die Schreiben der Media Inkassomanagement AG sind zudem fast wortgleich mit vielfach versandten Mahnschreiben der Firma PROINKASSO aus Neu-Isenburg Anfang dieses Jahres.................mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Link schrieb:
Nach Recherchen der Verbraucherzentrale ist das Inkassobüro nicht beim zuständigen Kammergericht Berlin zugelassen, sondern laut Briefkopf beim Registergericht im schweizerischen Baar, Kanton Zug.
Wen wundert es das die Schreiben mit denen der Proinkasso identisch sind.
Ein Blick in das Handelsregister moneyhouse - Handelsregister- und Firmendaten bringt einen alten Bekannten zu Tage> Harun A. aus KR. auch bekannt als Betreiber von

guckste auch hier>>> http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/278-proinkasso-gmbh-cc-profil
 

schnippewippe

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Hier das Schreiben der Media Inkassomanagement AG

und hier das Schreiben von Proinkasso

Handelsregistereintrag im zentralen Firmenindex

Dental Affairs AG, bisher in Zürich, CH-036.3.041.090-4, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 175 vom 10.09.2008, S. 24, Publ. 4644786). Gründungsstatuten: 29.08.2008, Statutenänderung: 02.02.2010, 15.02.2010. Firma neu: Media Inkassomanagement AG. Sitz neu: Baar. Domizil neu: Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar. .............mehr im link
oder hier
Suchresultat für Firma: Media Inkassomanagement AG Sortiert nach Datum

Referenzen

Wir sind ein Inkassounternehmen, welches sich auf den Bereich Call Center spezialisiert hat.
Die meisten Zahlungsausfälle unsere Kunden im Bereich Call Center beginnen durch unverständliche Stornierungen, Rücklastschriften, mangels Deckung etc.

Zurzeit betreuen wir über 100 Mandanten aus dem Bereich Call Center.
Durch unser automatisiertes System sowie unseren geschulten Mitarbeitern können wir Ihnen eine hohe Effizienz im Inkassogeschäft anbieten. ............
Hätte nicht gedacht das die auch noch Zeit für andere Mandanten haben :laugh:
 

schnippewippe

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Verbraucherzentrale warnt wieder wegen Media Inkassomanagement

Verbraucherzentrale warnt vor Media Inkassomanagement

Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung von 107,90 Euro der Media Inkassomanagement AG mit Sitz in Berlin ins Haus flattert, sollten der Forderung auf keinen Fall nachkommen, sie jedoch vorsorglich schriftlich zurückweisen! Wir warnen vor der krassen Methode, mit denen das zweifelhafte Inkassounternehmen versucht, vermeintliche Abonnenten eines Gewinnspielpakets Angst einzujagen, damit diese der erhobenen Geldforderung zustimmen und gleichzeitig ihre Kontoverbindungen auf dem beigefügten Einzugsermächtigungsformular preisgeben................

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen - weder mündlich noch schriftlich - zugestimmt haben, sollten die Forderung des Inkasso-Unternehmens schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Um keinen negativen Eintrag über die persönliche Zahlungsmoral bei der SCHUFA zu riskieren, rät die Verbraucherzentrale NRW, den Betroffenen dem angeblichen Vertrag mit dem Hinweis zu widersprechen, dass ihnen die genannte Gewinnspielfirma völlig unbekannt sei. ...................
Ihr werdet nun sagen, dass Inkasso darf keinen Eintrag bei der Schufa machen. Ihr habt ja keinen Vertrag.

Es gab schon einige User die sich in den Foren gemeldet haben.

Hier mal ein Beispiel was ich auf die Schnelle gefunden habe.
Habe mal ein Zitat aus dem link hier eingestellt.
Diese Meldung dürfte für jeden, der sich mit dem Thema Verbraucherschutz und Abzocke im Internet beschäftigt, ein kräftiger Schlag ins Gesicht sein. Die Rede ist von der A. Info Media Ltd., die es in kurzer Zeit zu mehreren negativen Einträgen auf Abzocknews.de geschafft hat. Doch damit nicht genug, denn das von der A. Info Media Ltd. beauftragte Inkassounternehmen hat tatsächlich mehrere Schufa-Einträge erwirkt......................................
Auch wurde mir versichert, dass alle an die Schufa übermittelten Daten, die die Forderungen der A. Info Media Ltd. betreffen, ebenfalls von der Universum Inkasso GmbH zurückgenommen wurden. ........................
Ihr solltet euch ruhig den Bericht mal durchlesen.
Hier hat ein User geschrieben

Drohung mit Schufa - Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Internetkostenfallen


9. Bekomme ich einen Schufa-Eintrag, wenn ich die Zahlung verweigere?

Das ist nicht zu erwarten. Zunächst kann ein Schufa-Eintrag nur von Vertragspartnern der Schufa Holding AG veranlasst werden.

Und das auch dann nur, wenn der Verbraucher beim Vertragsschluss ein wirksames Einverständnis zur Weitergabe der Daten erklärt hat. Dieses Einverständnis muss den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen. Schon an diesen beiden Punkten wird eine Schufa-Eintragung in aller Regel scheitern.

Schließlich dürfen nach den Grundsätzen der Schufa nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wenn man also der Forderung widerspricht und die Zahlung verweigert, erfolgt nach den Schufa-Regeln kein negativer Schufa-Eintrag.............................................
Keine Ahnung wie die einen Eitrag bei der Schufa schaffen.
 

schnippewippe

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Neuer Bericht von der Verbraucherzentrale

Media Inkassomanagement

Bericht mit Musterbrief.
Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung von 107,90 Euro der Media Inkassomanagement AG mit Sitz in Berlin ins Haus flattert, sollten der Forderung auf keinen Fall nachkommen, sie jedoch vorsorglich schriftlich zurückweisen! Wir warnen vor der krassen Methode, mit denen das zweifelhafte Inkassounternehmen versucht, vermeintliche Abonnenten eines Gewinnspielpakets Angst einzujagen, damit diese der erhobenen Geldforderung zustimmen und gleichzeitig ihre Kontoverbindungen auf dem beigefügten Einzugsermächtigungsformular preisgeben...................................weiter im link
Sollte die Seite wieder umziehen , hier noch mal der Musterbrief
http://www.vz-nrw.de/mediabig/116301A.pdf
 
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