schnippewippe
New member
Damit das in dem Forum nicht verloren geht stelle ich es mal hier mit ein.
Ist ja bei Verträgen auch so ,dass die E-mails wie wir sie verschicken nicht als Beweis bei Gericht anerkannt werden.
OVG Hamburg: E-Mail benötigt für wirksame Schriftform elektronische Signatur
Ist ja bei Verträgen auch so ,dass die E-mails wie wir sie verschicken nicht als Beweis bei Gericht anerkannt werden.
OVG Hamburg: E-Mail benötigt für wirksame Schriftform elektronische Signatur
Auch aus den Urteilen in den beiden Links ist klar zu sehen, dass es wenig Sinn hat einen Vertrag mit einer einfachen E-mail zu widersprechen / anzufechten oder zu kündigen.Der Arbeitgeber lehnte ab, weil er keine freien Stellen hatte. Zudem wies er darauf hin, dass dem Verlangen bereits formal die notwendige Schriftform fehle, da eine einfache E-Mail nicht ausreichend sei.
Das OVG Hamburg bestätigte diese Ansicht.
Durch die E-Mail sei nicht die erforderliche Schriftform gewahrt worden. Nur wenn der Auszubildende eine digitale Signatur verwendet hätte, wäre sie rechtsgültig gewesen........aus dem link