E-Mail benötigt für wirksame Schriftform elektronische Signatur

schnippewippe

New member
Damit das in dem Forum nicht verloren geht stelle ich es mal hier mit ein.
Ist ja bei Verträgen auch so ,dass die E-mails wie wir sie verschicken nicht als Beweis bei Gericht anerkannt werden.

OVG Hamburg: E-Mail benötigt für wirksame Schriftform elektronische Signatur

Der Arbeitgeber lehnte ab, weil er keine freien Stellen hatte. Zudem wies er darauf hin, dass dem Verlangen bereits formal die notwendige Schriftform fehle, da eine einfache E-Mail nicht ausreichend sei.

Das OVG Hamburg bestätigte diese Ansicht.

Durch die E-Mail sei nicht die erforderliche Schriftform gewahrt worden. Nur wenn der Auszubildende eine digitale Signatur verwendet hätte, wäre sie rechtsgültig gewesen........aus dem link
Auch aus den Urteilen in den beiden Links ist klar zu sehen, dass es wenig Sinn hat einen Vertrag mit einer einfachen E-mail zu widersprechen / anzufechten oder zu kündigen.
 
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