schnippewippe
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E.ON abgemahnt.....Unwirksame Preisänderungsklausel
Eine von E.on in Gaslieferverträgen bei Sonderkunden verwendete Preisänderungsklausel ist nach unserer Auffassung unwirksam. Daher haben wir die E.on Energie Deutschland GmbH mit Schreiben vom 16. März 2015 abgemahnt und aufgefordert, bis zum 31. März 2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Firma ist die Rechtsnachfolgerin der E.on Hanse Vertrieb GmbH. Diese hatte eine Klausel verwendet, die lediglich auf den für Grundversorgungskunden geltenden § 5 GasGVV verwies, aber keine Bestimmungen zu Anlass und Modus der Preisänderung enthielt. Nachdem wir die E.on Hanse GmbH 2013 in dieser Sache abgemahnt hatten, berief sich diese darauf, dass sie zur E.on Energie Deutschland GmbH fusioniert sei und diese für die Klausel nicht haftbar sei. Doch die E.on Energie Deutschland GmbH hat sich später auf die genannte Klausel berufen, was uns ermöglichte, jetzt die E.on Energie Deutschland GmbH abzumahnen.
Die Preisänderungsklausel ähnelt der von Vattenfall verwendeten Preisänderungsklausel, die vom Landgericht Hamburg auf unsere Klage für unwirksam erklärt wurde.
Was bedeutet das für Gaskunden von E.on?........................weiter im link