Einstweilige Verfügung gegen Sperrung eines Internetanschlusses

schnippewippe

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Einstweilige Verfügung gegen Sperrung eines Internetanschlusses

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.................Normalerweise ist es schwierig, bei privaten Anschlüssen die Freischaltung im einstweiligen Verfügungsverfahren durchzusetzen. Das bedeutet, dass in einem „normalen“ Gerichtsverfahren, das in der Regel 1-2 Jahre dauert, auf Freischaltung geklagt werden muss. In der Zwischenzeit soll der Kommunikationsausfall mit mobilen Geräten überbrückt werden.

In diesem Fall hatte das Amtsgericht München (Beschluss vom 15.05.2014, AG München 158 C 11272_14) jedoch ein Einsehen: Das Abwarten eines Urteils in einem langwierigen Hauptsacheverfahren sei dem Anschlussinhaber nicht zumutbar. Weil er als Netzwerkadministrator beschäftigt ist und daher in Notfällen auch von zu Hause aus auf das System seiner Arbeitgeberin zugreifen muss, sei er dringend auf schnelles und leistungsfähiges Internet angewiesen. Zudem benötige der Sohn des Anschlussinhabers einen Internetzugang zur Anfertigung seiner Schulaufgaben.

Letztlich konnte die Freischaltung des Telefon- und Internetanschlusses also durchgesetzt werden. Nach Ansicht des AG München jedoch nur aufgrund des Ausnahmefalles, dass ein Ausweichen auf mobile Telekommunikation nicht möglich war.
 
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