Elektronische Fußfessel für entlassener Gewalttäter

schnippewippe

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In Bayern ist jetzt der Startschuss für die elektronische Fußfessel gefallen

Am Donnerstag gab die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk den Startschuss für den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Bayern. Bei entlassenen Straftätern mit hohem Rückfallrisiko kann im Rahmen der Weisungen nach § 56c StGB das Tragen einer sog. elektronischen Fußfessel (offiziell: Aufsichtsmanschette) angeordnet werden. Das Band wird am Arm oder Bein getragen und enthält einen GPS gesteuerten Sender, der rund um die Uhr den Aufenthaltsort an die zentrale Überwachungsstelle in Bad Vilbel meldet. Für jeden Träger können Zonen definiert werden, in denen er sich aufhalten muss. Genauso können bis zu 100 Zonen festgelegt werden, die ihm verboten sind, z.B. die Wohnung des früheren Opfers oder Kindergärten und Spielplätze.

Gerät der Träger einer elektronischen Fußfessel in eine verbotene Zone, löst dies Alarm bei der Überwachungsstelle aus. Der Träger der Fußfessel bekommt dann zunächst einen Handyanruf mit der Aufforderung, die verbotene Zone zu verlassen. Bei dem Anruf kann sich auch herausstellen, dass er lediglich den Akku nicht aufgeladen oder den Alarm versehentlich ausgelöst hat. Bleibt der Anruf ohne Reaktion, schickt die Zentralstelle eine Polizeistreife los...................weiter im link
 

schnippewippe

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Kindesmissbrauch: Mann soll trotz Fußfessel rückfällig geworden sein

Kindesmissbrauch: Mann soll trotz Fußfessel rückfällig geworden sein
Der Angeklagte war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen rechtskräftig zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärte, wurde der Mann im Jahre 2011 entlassen. Dabei wurde er mit einer sogenannten elektronischen Fußfessel ausgestattet.

Nun muss sich der 41-Jährige erneut vor dem Landgericht München verantworten. Trotz Auflagen und Überwachung per elektronischer Fußfessel, soll der Mann ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht haben. Ihm drohen nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren und möglicherweise die Anordnung der Sicherungsverwahrung...................aus dem link
 
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