Ende der Schonfrist für Werbetreibende? ( 01. September 2012 )

schnippewippe

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Ende der Schonfrist für Werbetreibende?

Momentan schreiben Unternehmen und Werbetreibende verstärkt ihre Kunden und Interessenten an. Auch eine Vielzahl von Newslettern bittet Kunden oder Interessenten um eine erneute Bestätigung des Abonnements. Der Hintergrund ist das Auslaufen der letzten Übergangsfrist der BDSG II – Novelle. Betroffen sind Änderungen des sog. „Listenprivilegs“ und der Informationspflichten für Werbetreibende (§ 28 BDSG).
Ablauf der Schonfrist.................................weiter im link
 
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