Erste Krankenkasse verlangt von ihren Versicherten 180 € Zusatzbeitrag für das Jahr

schnippewippe

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Erste Krankenkasse verlangt von ihren Versicherten 180 € Zusatzbeitrag für das Jahr 2011

Nun wird es ernst, rückwirkend für das erste Quartal 2011 verlangt die erste Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von EUR 15,- pro Monat.
Auch andere Krankenkassen werden wohl nachziehen.

Seit Jahresbeginn gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der seit dem letzten Jahr bekannte und von den Versicherten gefürchtete Zusatzbeitrag darf in diesem Jahr von den Krankenkassen selbst festgelegt werden. Die für 2010 geltende Deckelung ist aufgehoben. Die Bundesregierung erhofft sich hierdurch einen Wettbewerb zwischen den Kassen, da die regulären Versicherungsbeiträge einheitlich festgelegt sind.

Dieser aktuelle Zusatzbeitrag ist allein vom Versicherten unabhängig von dessen Einkommen zu tragen. Das ist Ergebnis des GKV-Finanzierungsgesetzes, das seit dem 01.01.2011 gilt.

Die BKK Hoesch hat Ende Februar ihre Versicherten mit einem Schreiben informiert, dass sie monatlich EUR 15,- rückwirkend ab Januar 2011 verlangt. Der Gesetzgeber hat jedoch einen Sozialausgleich für den Fall vorgesehen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt. Für den Sozialausgleich wird dabei nicht der von der eigenen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag angesetzt, sondern lediglich ein Mittelwert aller Krankenkassen. Folglich bekommen Versicherte, deren Zusatzbeiträge über dem Durchschnitt liegen, nicht die gesamten Kosten ersetzt und müssen die Differenz aus eigener Tasche bezahlen....................weiter im link
 
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