EuGH: Privatkopien müssen aus rechtmäßiger Vorlage stammen

schnippewippe

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EuGH: Privatkopien müssen aus rechtmäßiger Vorlage stammen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zur Auslegung der Richtlinie 2001/29 (Urheberrechtsrichtlinie) entschieden, dass Privatkopien – als Ausnahme zum Vervielfältigungsrecht des Urhebers – nur dann zulässig sein können, wenn sie aus legalen Quellen stammen (Urteil vom 10.04.2014, Az.: C – 435/12).

Nationale Vorschriften, die nicht zwischen Privatkopien, die auf der Grundlage von rechtmäßigen Quellen angefertigt werden, und solchen unterscheiden, die auf der Grundlage von nachgeahmten oder gefälschten Werken angefertigt werden, sind nach Ansicht des EuGH europarechtswidrig.

Im Urteil heißt es hierzu:................weiter im link
http://www.heise.de/newsticker/meld...uellen-2167725.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom


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