EuGH stärkt die Rechte chronisch kranker Arbeitnehmer

schnippewippe

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EuGH stärkt die Rechte chronisch kranker Arbeitnehmer
Chronisch kranken Arbeitnehmern kommt nun mehr Schutz im Arbeitsrecht zu. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor (Urteil vom 11.4.2013, C-335/11 und C-337/11), das auch ein Fingerzeig für den deutschen Gesetzgeber ist. Die Richter befanden, dass eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen von langer Dauer mit sich bringe, einer Behinderung gleichgestellt werden könnte. Daraus ergibt sich unter anderem auch für chronisch Kranke ein spezieller Kündigungsschutz, da nach EU-Recht kein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf...................aus dem link
 
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