Filesharing und der „neue“ § 97 a II UrhG

schnippewippe

New member
Auch wenn das hier im Forum kein Thema ist , möchte ich diesen Bericht von 123 Recht einstellen. Da sind so viele Urteile mit eingestellt, ich glaube das es für viele interessant ist.

Abmahnung wegen Filesharing und der „neue“ § 97 a II UrhG

Abmahnung wegen Filesharing und der ?neue? § 97 a II UrhG Urheberrecht Ratgeber 123recht.net

Richtige Reaktion auf Abmahnung und hohe Schadensersatzforderung der Rasch Rechtsanwälte für die Musikindustrie (EMI, Universal Music und Sony BMG)

OLG Karlsruhe begrenzt gewerbliches Ausmaß in Filesharing Fällen - Auswirkung auf Abmahnungen der Pornoindustrie denkbar

Da ihr nun den Link zu 123 Recht habt, könnt ihr Euch ja da mal ein wenig umsehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

manafraid

New member
Warum soll das hier, auch, wenn es bisher kein Thema war, nicht Thema werden: Es ist doch eindeutig Abzocke, was da betrieben wird!!!

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

New member
Filesharing: OLG Köln stutzt Streitwert

Filesharing: OLG Köln stutzt Streitwert, äußert sich zur Störerhaftung & Lizenzanalogie (30 € pro Song)

30. Oktober 2009

Hochspannung heute im Saal 145 des OLG Köln. Um 14:15 Uhr beginnt die Berufungsverhandlung mit dem Aktenzeichen 6 U 101/09. Es geht um das Thema Filesharing und um ein Urteil des Landgerichts Köln, das viele Anwälte in Deutschland kennen. Am 13.05.2009 (Az. 28 O 889/08 ) verurteilte das Landgericht Köln einen Anschlussinhaber zur Zahlung von 5.832,40 € Abmahngebühren. Seitdem verschicken die Rechtsanwälte Rasch dieses Urteil hundertfach an die Filesharer und ihre Anwälte. Ob das Urteil auch vor dem OLG Köln Bestand hat, darf nach der heutigen Beweisaufnahme mit Fug und Recht bezweifelt werden. Doch beginnen wir der Reihe nach. Ein Terminsbericht von RA Christian Solmecke..........mehr darüber oben im link :
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Abmahnung von DigiProtect ( Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner)

Filesharing aktuell: Abmahnung von DigiProtect wegen Musik-Download durch Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner

Den betroffenen Internetusern wird dabei vorgeworfen, im Rahmen eines Peer2Peer-Netzwerkes geschützte Tondateien/Audiofiles heruntergeladen bzw. anderen Teilnehmern zum Download angeboten zu haben. Es handelt sich hierbei u.a. um Werke des Künstlers „Milow“. Zuvor ließ DigiProtect derlei Vorhaltungen auch durch die hinlänglich bekannten Abmahnkanzleien Kornmeier & Partner, U+C Rechtsanwälte, Graf von Westphalen sowie Schalast und Partner verfolgen. Die Gefahr von Folgeabmahnungen wegen anderer Titel ist daher besonders hoch...........mehr im link
Firmen der Pornoindustrie - wie etwa Video-Aktuell - lassen derzeit zahllose Internetuser wegen angeblich in Internettauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen u.a. von der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller abmahnen...............mehr im link.
Betroffene sollten sich auch die Links auf der Seite mal durchlesen.
http://www.123recht.net/Internetrecht-Computerrecht-__c54.html
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Folgendes sollte man sich durchlesen.:p

Was viele schon immer vermutet haben, wird langsam zur Gewissheit. Unter dem Deckmantel der (legitimen) Verfolgung urheberrechtlicher Interessen etabliert sich ein neuer Wirtschaftszweig, der die urheberrechtliche Abmahnung zu einem lukrativen Geschäftsmodell umgestaltet hat. Und hierbei wird offenbar gegen geltendes Recht verstoßen.
Quelle&mehr: internet-law.de/filesharing-abmahnungen
Ps.
Sollte das Dokument echt sein,hat der Anwalt ein Problem.

Pps.
Beim Besuch der Gulli-Seite,denkt daran wer der Eigentümer ist.:p
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Clemens R. gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt
10. Dezember 2009
Vor dem Landgericht Köln hat gestern die Beweisaufnahme in einem Verfahren der vier größten deutschen Musiklabels gegen zwei Filesharer stattgefunden. Die beiden Filesharer, die von RA Christian Solmecke vertreten werden, sollen jeweils rund 5.800 € Abmahnkosten an die Plattenfimen zahlen. Das Gericht wollte wissen, ob tatsächlich Anwaltsgebühren in dieser Höhe angefallen sind und wie die Rechtsanwälte R.... in dieser Sache mit ihren Mandantinnen abrechnen.
Quelle&mehr: wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/
 

schnippewippe

New member
AW: Filesharing -Urteile

unter Aktuelle Artikel ist im Link als erster Beitrag zu finden.


AG Mainz: Ist unklar, wer eine Datei per Filesharing angeboten hat, ist der Anschlussinhaber freizusprechen

(AG Mainz, Urteil vom 24.9.2009 – 2050 Js 16878/07.408ECs) Ein Urteil des AG Mainz (Strafgericht) vom 24.9.2009 (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs, erschienen in Heft 2/2010 der MMR (S. 117) mit Anmerkung von Jan Peter Müßig) zeigt deutlich die Unterschiede der strafrechtlichen und zivilrechtlichen….......weiter im Link.
Klickt auf der Seite die Überschrift ( AG Mainz: Ist unklar, wer eine Datei per Filesharing angeboten hat, ist der Anschlussinhaber freizusprechen ) an.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
BGH prüft Haftung für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, wer für einen Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse haftet.
(.....)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird.
Quelle&mehr: google.com/hostednews
 

schnippewippe

New member
Schaden durch Raubkopien übertrieben!

Filesharing überbewertet: Schaden durch Raubkopien übertrieben!

Jetzt muss sich die Medienlobby in den USA herbe Kritik gefallen lassen, denn offenbar wurde über Jahre wissentlich mit falschen Zahlen gearbeitet, um den angeblich wirtschaftlichen Schaden von Raubkopien bzw. Filesharing zu erhöhen und somit auch die Justiz zu einer übertrieben harten Verfolgung der angeblichen Übertäter zu zwingen.

Wie jetzt, doch keine Keine Sippenhaft für Filesharer? Müssen vielleicht jetzt auch einige (zu harte) Urteile wieder aufgehoben werden?

Wenn jemand “wissentlich mit falschen Zahlen arbeitet” dürfte man ihn eigentlich auch als Betrüger bezeichnen oder verstehen wir das jetzt falsch?

Jetzt wäre es natürlich spannend, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu erfahren, denn auch hier wird ja seit Jahren mit großen Zahlen gearbeitet und ein ganzer Industriezweig und einige äusserst beliebte Rechtsanwälte leben ja mittlerweile von Abzocke Abmahnungen und Schadensersatzforderungen gegen Filesharer und angebliche Raubmordkopierer…

......................................mehr darüber im link
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Urteil: Betreiber offener WLANs zahlen keinen Schadensersatz für Filesharer oder Indu

21.03.2010,
BGH prüft Haftung für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, wer für einen Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse haftet.
(.....)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird.
Quelle&mehr: google.com/hostednews
Urteil: Betreiber offener WLANs zahlen keinen Schadensersatz für Filesharer oder Industriespione

31.03.2011
Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet...................mehr im link
 
Oben