schnippewippe
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Für Facebook gilt kein deutsches Datenschutzrecht (?)
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Datenverarbeitung bei Facebook auch in Bezug auf deutsche Nutzer nicht deutschem, sondern ausschließlich irischem Datenschutzrecht unterlege (Beschlüsse v. 22.04.2013, Az. 4 MB 10/13, 4 MB 11/13). Das OVG hob insoweit die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, rechtskräftig auf, welche diese Landesdienststelle für die Bereiche Datenschutz und Informationsfreiheit um die Jahreswende 2012/2013 gegen Facebook Inc. (USA) und Facebook Ltd. (Irland) erlassen hat....................weiter im link
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