siebendreissig
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Ab jetzt gibt es die Abzocke zum schönsten Tag des Jahres: dem eigenen Geburtstag.
Zu finden unter www.geburtstags-info.de… oder doch nicht? Kaum berichtete 20min.ch vor 3, bzw. der verbraucherrecht blogg vor 2 Tagen darüber, schon ist die Seite nicht mehr erreichbar.
Opfern von, www.geburtstags-info.de sei empfohlen sich an 20min.ch zu wenden, sofern dort mehrere Meldungen eingehen wird sicherlich eine gemeinsame Lösung gefunden werden können. feedback@20minuten.ch
UPDATE:
Da leider viele Betroffene, welche hier Kommentare verfassen, es scheinbar überlesen.
Die Seite war nur kurze Zeit online. Dementsprechend wurde, sofern man von einem abgeschlossenen Vertrag sprechen kann, ihr Teil des Vertrages nicht eingehalten und es besteht somit keine Zahlungspflicht.
Mir ist bisher kein Fall bekannt wo diese Firma vor Gericht gezogen ist, dementsprechend kann man es darauf wohl ankommen lassen. Also bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, braucht man nicht reagieren. Dieser wird aber zu 99% nicht kommen.
Zu finden unter www.geburtstags-info.de… oder doch nicht? Kaum berichtete 20min.ch vor 3, bzw. der verbraucherrecht blogg vor 2 Tagen darüber, schon ist die Seite nicht mehr erreichbar.
Knapp 60 Euro darf man zahlen wenn man den Dienst in Anspruch nimmt. Daür gibt es eine 6-monatige Nutzung der Webseite… komisch nur wenn diese schon wieder offline ist. In diesem Falle hätte die Firma ihren Vertragsteil ja nicht eingehalten und man müsste nicht zahlen oder könnte zumindest den Preis mindern.Zum Geburtstag eine kleine Abzocke
Bekannt geworden sind sie mit kostenpflichtigen IQ-Tests im Netz und aggressiven Inkasso-Anwälten. Nun bauen die Internetabzocker mit einer neuen Firma wieder aus und ziehen seit kurzem auch Geburtstagskinder über den Tisch.
Opfern von, www.geburtstags-info.de sei empfohlen sich an 20min.ch zu wenden, sofern dort mehrere Meldungen eingehen wird sicherlich eine gemeinsame Lösung gefunden werden können. feedback@20minuten.ch
UPDATE:
Da leider viele Betroffene, welche hier Kommentare verfassen, es scheinbar überlesen.
Die Seite war nur kurze Zeit online. Dementsprechend wurde, sofern man von einem abgeschlossenen Vertrag sprechen kann, ihr Teil des Vertrages nicht eingehalten und es besteht somit keine Zahlungspflicht.
Mir ist bisher kein Fall bekannt wo diese Firma vor Gericht gezogen ist, dementsprechend kann man es darauf wohl ankommen lassen. Also bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, braucht man nicht reagieren. Dieser wird aber zu 99% nicht kommen.