Gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen mit Geld-zurück-Karlsruhe kippt Klauseln

schnippewippe

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Karlsruhe kippt Klauseln

Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer Deutscher Ring entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 201/10, Pressemitteilung Nr. 122/12 vom 25. Juli 2012). Versicherte haben damit Anspruch auf Nachzahlung.

Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche. Urteile gegen die Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali werden demnächst entschieden. Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro. Wir fordern die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden (Musterbrief) und in Kopie an uns senden .
Worum geht es?......................mehr im link
 
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