Gekündigte Versicherungen

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Hanseatische Oberlandesgericht entscheidet zu Gunsten der Verbraucher

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat heute in vier Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna entschieden, dass die von den Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Damit hat es die Entscheidungen der Vorinstanz (Landgericht Hamburg, Urteile vom 20. November 2009) im Wesentlichen bestätigt.
Quelle&mehr: vzhh.de
 
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