Gericht verbietet Handy-Abzocke mit falschen Rückrufnummern

schnippewippe

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Gericht verbietet Handy-Abzocke mit falschen Rückrufnummern
Das Landgericht München I hat eine Täuschung von Handynutzern mit falschen Rückrufnummern untersagt. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil verbot die Kammer, daß ein Betreiber zur Täuschung Anrufkennungen im Handy-Display aus fernen Ländern hinterläßt. Dies sei „unzulässige belästigende Werbung“.

Ein Mobilfunknetzbetreiber hatte an zwei Tagen ungewöhnlich viele Anrufe festgestellt. Insgesamt wurden 775.876 Verbindungen aus dem deutschen Festnetz zu den Handynummern seiner Kunden aufgebaut. Die anderthalb Sekunden kurzen Anrufe konnten nicht entgegengenommen werden, im Handydisplay wurde jedoch eine Absenderkennung beginnend mit 00674 hinterlassen, der Vorwahl der Inselstaaten Nauru/Kiribati im Pazifik.
Fast 200.000 Euro Kosten..........................weiter im link
 
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