Gerichte schränken Telefonwerbung ein

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt in mehreren Fällen erfolgreich geklagt. Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.
[...]
Urteil des OLG München vom 21.07.2011, 6 U 4039/10 (Sky)
Urteil des LG Berlin Urteil vom 28.06.2011, 16 O 249/10, nicht rechtskräftig (adRom)
Beschluss des LG Berlin vom 28.06.2011, 16 O 762/04, nicht rechtskräftig (prima call)
Quelle&mehr: VZBV.de
 

schnippewippe

New member
50.000 Euro Strafe für unerlaubte Telefonwerbung

09.08.2011 - vzbv

LG Berlin vom 6.08.2011 (15 O 762/04)
Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat das Landgericht Berlin ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die prima call GmbH verhängt. Die Firma hatte zuvor schon mehrfach gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen hatte, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits im Jahr 2004 erwirkt hat.

Das Telekommunikationsunternehmen hatte Verbraucher angerufen, die ihre Einwilligung angeblich im Rahmen eines Online-Gewinnspiels einer Direktmarketingfirma erteilt hatten. Doch vor Gericht konnte prima call nicht einmal belegen, dass die Angerufenen überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen haben. Die nachträglich eingeholte Bestätigung des Datenlieferanten reiche dafür nicht aus, entschieden die Richter............weiter im link
 
Oben