De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Hinzugefügt wurde Abs.3.
(3) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.
§ 675 BGB. Entgeltliche Geschäftsbesorgung
Klartext: Gewinnspielverträge,telefonisch abgeschlossen,werden erst gültig wenn man einen schriftlichen Vertrag unterschrieben hat.
(3) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.
§ 675 BGB. Entgeltliche Geschäftsbesorgung
Klartext: Gewinnspielverträge,telefonisch abgeschlossen,werden erst gültig wenn man einen schriftlichen Vertrag unterschrieben hat.