Gewerbeauskunft-Zentrale: Mysteriös wechselnde AGB!?

schnippewippe

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Mysteriös wechselnde AGB!?
Sehr viel kritischer und vielleicht dann sogar mit strafrechtlicher Relevanz versehen ist es aber, dass man offensichtlich beim Zusammenkopieren dieser Formulare Fehler begangen hat: Inzwischen ist mir hier in einer zweiten Sachen aufgefallen, dass man wohl unterschiedliche AGB jeweils auf die Rückseiten kopiert hat.

Auffällig und von Relevanz ist dies bei der Gerichtsstandsvereinbarung: Wie bereits berichtet, dürfte Düsseldorf als Gerichtsstand für die GWE GmbH inzwischen in höchstem Maße unattraktiv sein. Da aber genau das im Regelfall in den Formularen unter Ziffer 10 als Gerichtsstandsvereinbarung vermerkt ist, dürften solche Fälle als Klage für uns interessant, für die GWE eher uninteressant sein. Andererseits gibt es Formulare, in denen “Burgwedel” vereinbart sein soll, was aber erheblichen Bedenken begegnet (so auch das AG Bad Homburg, 2 C 312/12 (22)). Im Zuge der Vorbereitung mehrere Muster-Klagen sortiere ich derzeit sämtliche hier bearbeiteten Angelegenheiten und prüfe dabei, wo Düsseldorf jedenfalls unstreitbar vereinbart sein wird.

Bei dieser Kontrolle ist aufgefallen, dass in manchen Sachen im Original-Formular Düsseldorf in den AGB zu lesen ist, in einem später von der GWE GmbH zum “Beweis” des Vertragsschlusses zugestellten angeblich ausgefüllten Formular plötzlich auf rückseitigen AGB “Burgwedel” zu lesen ist, während in einer weiteren Kopie des angeblich ausgefüllten Formulars – zugestellt durch die DDI – dann dort wieder “Düsseldorf” zu lesen ist. Es wird die spannende Frage sein, wie ein Richter in einem Zivilverfahren auf ein derartiges Verhalten reagiert – und natürlich die zuständige Staatsanwaltschaft. Ich stelle mir durchaus die Frage, ob in dem Versuch ein gefälschtes Formular vorzulegen mit einem abweichenden Gerichtsstand nicht ein versuchter Betrug zu erkennen sein kann. Jedenfalls ist jeder Betroffene gut beraten, sämtliche Schreiben in diesen Angelegenheiten gut aufzubewahren, damit der gewählte Rechtsbeistand auch hier ein Auge drauf haben kann..........................aus dem link
 
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