schnippewippe
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Gewinnspieleintragsdienste - telomax GmbH -
Sorry, aber ich hatte nicht geschaltet und auch nicht bei "" Telefon / Telekommunikation "" danach gesucht.Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt. Die Bundesnetzagentur hatte die Abrechnung durch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung untersagt.
Im Dezember 2010 und Januar 2011 hatte die Bundesnetzagentur Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für mehrere Produkte ausgesprochen, unter denen die telomax GmbH als Verbindungsnetzbetreiberin auf Telefonrechnungen Beträge von verschiedenen Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Die Dienste waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen den Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wurde. Während des Gesprächs schlossen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst, z. B. „win-finder•com“ oder „glücksfinder•net“.
Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.
Gegen die Bescheide von Dezember 2010 und Januar 2011 hatten sowohl ein betroffener Drittanbieter als auch die telomax GmbH einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gestellt, das jedoch die Bescheide der Bundesnetzagentur bestätigte. Mit der jetzigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster sind die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Bescheide der Bundesnetzagentur letztinstanzlich abgelehnt worden.
Sorry Niclas das sollte nicht passieren. http://www.echte-abzocke.de/telefon...abrechnungsvertrag-mit-telomax.html#post16644
War raus aus meinen Kopf. :huh:
Leider können wir ja ein Thema nicht wieder löschen.
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